Kündigungsschutzklage oder Abfindungsforderung erhalten
Kündigungsschutzklage – was jetzt?
Der Brief vom Arbeitsgericht liegt auf dem Tisch. Oder die Email vom Anwalt des Mitarbeiters. Oder beides. Herzlichen Glückwunsch – Sie sind jetzt Partei in einem Arbeitsrechtsstreit.
Was jetzt kommt, kennen viele Arbeitgeber nicht aus eigener Erfahrung. Und genau das ist das Problem.
Vier Arbeitgeber, vier Reaktionen
Der Handwerksmeister mit 8 Mitarbeitern denkt: „Der hat doch gar keine Chance, ich hab alles dokumentiert." Vielleicht. Vielleicht auch nicht – Arbeitsrecht ist kein Bereich, in dem Gerechtigkeit und Rechtslage immer deckungsgleich sind.
Die Geschäftsführerin des mittelständischen Betriebs denkt: „Ich zahl einfach, Hauptsache Ruhe." Das ist manchmal richtig. Manchmal aber auch ein Signal an die restliche Belegschaft, dass Klagen sich lohnt.
Der Inhaber des Einzelhandelsgeschäfts denkt: „Das regelt mein Steuerberater mit." Nein. Tut er nicht. Arbeitsrecht ist Anwaltssache.
Und der vierte – der ruft seinen externen Hausjuristen an. Noch am selben Tag.
Was auf dem Spiel steht
Eine Kündigungsschutzklage ist keine Lappalie. Wer verliert, zahlt nicht nur eine Abfindung – er zahlt möglicherweise auch Gehalt für Monate nach, in denen der Mitarbeiter gar nicht gearbeitet hat. Das nennt sich Annahmeverzugslohn und ist einer der unangenehmen Aspekte des deutschen Arbeitsrechts, über den kaum jemand spricht, bis er ihn selbst erlebt.
Gleichzeitig: Nicht jede Klage ist stark. Viele enden im Vergleich, weil auch der Arbeitnehmer kalkuliert. Zeit, Nerven, Anwaltskosten – das zieht auch auf der anderen Seite.
Abfindung ja oder nein?
Eine Abfindung ist kein Schuldeingeständnis. Sie ist ein Werkzeug – und ob man es einsetzt, hängt von einer nüchternen Analyse ab, nicht von Trotz oder Panik.
Was eine vernünftige Abfindung ausmacht, wann sie Sinn ergibt und wann nicht – das steht auf der Seite „Abfindung verstehen”.