11 Telefonakquise nur mit Whitelist
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Werbung per Telefon: erlaubt oder doch nicht?

Darf man Firmen einfach anrufen, um Aufträge zu bekommen? Telefonanrufe zur Kundengewinnung sind in Deutschland fast immer verboten – auch zwischen Unternehmen. Wer keine Whitelist hat, riskiert eine Abmahnung mit Anwaltskosten und Streitwerten von oft über 10.000 €. Was erlaubt ist und was nicht.

Telefonakquise im B2B – erlaubt oder nicht?

Jemand zieht den Kopf des Anrufers aus der Hörmuschel eines  Telefonhörers an den Nasenlöchern heraus.
Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Viele Unternehmer glauben, sie dürfen andere Firmen anrufen, um ihre Produkte anzubieten, nur Privatanschlüsse nicht. Das ist falsch.

Das deutsche Gesetz (§ 7 UWG) verbietet störende Werbeanrufe, auch zwischen Unternehmen. Wer anruft, braucht vorher die Erlaubnis des Angerufenen.

Es gibt eine Ausnahme: Wenn eindeutig erkennbar ist, dass der Anruf erwünscht sein wird. Aber diese Ausnahme gilt nur in sehr seltenen Fällen. Wer einfach anruft und Reinigung, Software oder Beratung anbietet – nur weil es passen könnte – handelt illegal.

Der häufigste Fehler

Die meisten Unternehmen haben keine Whitelist – also keine Liste von Firmen, die einem Anruf ausdrücklich zugestimmt haben. Ohne diese vorherige Zustimmung ist jeder Anruf ein rechtliches Risiko.

Schon ein einziger Verstoß kann teuer werden: Konkurrenten oder der Angerufene selbst können eine Abmahnung schicken. Dann muss man deren Anwalt bezahlen (und seinen eigenen auch noch)! Wer nicht sofort einlenkt, riskiert einen Beschluss vom Gericht: eine „einstweilige Verfügung”. Die Streitwerte liegen im Wettbewerbsrecht oft bei mehreren 10.000 €.

„Aber mein Coach hat gesagt, das ist erlaubt"

Manche Coaching-Anbieter erzählen ihren Teilnehmern, Kaltakquise per Telefon sei normal und legal. Das stimmt nicht. Solche Anbieter vermitteln gern, die Weisheit mit Löffeln gegessen zu haben - und wenn man sich z.T. die Preise ansieht, glaubt man denen das auch fast.

Aber der Anruf ist nicht nur verboten, er ist oft auch Teil eines größeren Problems. Sie haben für ein solches Coaching bezahlt und wollen Ihr Geld zurück? Hier erkläre ich, wie das geht.

Welche Werbung ist erlaubt, welche ist verboten?

Ohne vorherige Erlaubnis darf man Werbung auf folgenden Wegen machen: • Brief per Post • Persönlicher Besuch vor Ort • Werbung im Internet, Zeitung, Plakate • bezahlte Werbung auf Xing/linkedIn/Instagram usw.

Verboten ohne vorherige Erlaubins sind: • Anruf • E-Mail/Fax • Whatsapp/SMS • Direktnachricht auf Xing/linkedIn/Instagram usw.

Fazit

Wer keine sauber geführte und immer aktuelle Whitelist hat, sollte im B2B auf Telefonakquise verzichten. Es kann sonst irgendwann sehr teuer werden.

Kontakt:

Sie erreichen mich zu den üblichen Bürozeiten per Telefon: 030/34060478, Whatsapp (Text): +4916091067827 oder E-Mail: anwalt@meier-bading.de RA Meier-Bading ist seit über 20 Jahren als Anwalt tätig
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