Abmahnung vom Wettbewerber - richtig reagieren
Abmahnung vom Wettbewerber: was bedeutet das?
Abmahnungen durch Mitbewerber sind im Geschäftsalltag nichts Ungewöhnliches. Häufig geht es nicht um große Rechtsverstöße, sondern um formale Fehler: ein unvollständiges Impressum, fehlende Pflichtangaben, Probleme in AGB oder im Online-Auftritt.
Dass dabei oft hohe Beträge genannt werden, liegt an den im Wettbewerbsrecht üblichen Streitwerten. Diese dienen als Berechnungsgrundlage für Anwaltskosten, und zwar unabhängig davon, ob der behauptete Verstoß wirtschaftlich wirklich ins Gewicht fällt.
Wie man sinnvoll reagiert
Nach einer Abmahnung sollte zunächst geprüft werden, ob der behauptete Wettbewerbsverstoß überhaupt vorliegt und wie weit er reicht. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob und in welchem Umfang eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte.
Ein spezialisierter Anwalt oder ein externer Hausjurist ordnet den Sachverhalt rechtlich ein, prüft die Forderungen und legt eine sinnvolle Strategie fest. Erst danach stellt sich die Kostenfrage: ob die verlangten Beträge berechtigt sind, verhandelbar oder ganz zurückgewiesen werden können.
Was Sie selbst tun können: Insbesondere bei sehr kurzen Fristen kann oft eine Fristverlängerung von etwa einer Woche vereinbart werden. Die Gegenseite wird aber in der Regel nicht länger aufschieben. Hier ein Formulierungsvorschlag:
Betreff: Bitte um Fristverlängerung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um eine Fristverlängerung bis zum [heute in 1 Woche] zur Prüfung Ihrer Abmahnung vom [Datum]. Diese zusätzliche Zeit ist erforderlich, um einen Rechtsanwalt zu finden und die Abmahnung prüfen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen [Name / Firma]
Was man besser nicht tun sollte
Ignorieren Sie eine Abmahnung keinesfalls. Abwarten oder Nichtstun führt nur zu weiteren Kosten. Ungünstig ist es auch, eine vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben oder nur zu zahlen und sonst nicht zu reagieren.
Direkter Kontakt zur Gegenseite oder zu deren Anwalt – per E-Mail, Telefon oder Schreiben – verschlechtert die eigene Position häufig.
Oft falsch gemacht: Erstmal eine Vollmacht anfordern oder infrage stellen oder später den Zugang der Abmahnung bestreiten.
Noch häufiger falsch gemacht: Sofort die Webseite entsprechend ändern oder bemängelte Bilder löschen, bevor die Abmahnung geprüft wurde.
Vorbeugung
Viele Abmahnungen lassen sich vermeiden, wenn Impressum, Pflichtangaben und AGB regelmäßig geprüft und aktuell gehalten werden.
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