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AGB-Erstellung

Zusammenfassung:

Viele Freiberufler stellen sich eigenständig AGB aus Texten anderer Unternehmen zusammen. Das kann mehrdeutige Klauseln erzeugen und zu rechtlichen Problemen führen. Um rechtlich abgesicherte und aktuelle AGB zu gewährleisten, wird empfohlen, einen Anwalt mit ihrer Erstellung zu beauftragen, da Anwälte für ihre Ratschläge haften und versichert sind.

AGB-Erstellung vom Anwalt

Viele Freiberufler denken über Allgemeine Geschäftsbedingungen nach. Als Vorteil liegen vor allem Erleichterungen bei der Haftung auf der Hand. Doch wie schreibt man sich denn nun „richtige” AGB?
Viele stückeln sich Texte aus den AGB anderer Firmen selbst zusammen - ein Flickwerk, das in sich kein Bild ergibt und am Ende möglicherweise mehr Schaden als Nutzen bringt, denn: mehrdeutige Klauseln in AGB gehen zu Lasten des Verwenders (§ 305c Absatz 2 BGB).

AGB aktuell halten

Bild:KI, prompt: Thomas Meier-Bading

Andere verwenden Lückentext-Vorlagen aus dem Internet oder aus einem Buch. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Es besteht die Gefahr der Überalterung. Ständig ändert sich die Rechtslage oder die Rechtsprechung zu vielen Fragen. Da können veraltete AGB ebenfalls mehr Schaden als Nutzen anrichten, denn unrichtige AGB sind ebenfalls oft Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.

Und wenn nun die neu angepassten AGB auch noch Gültigkeit für Altverträge haben sollen, müssen ebenfalls gewisse Punkte beachtet werden. Lassen Sie also Ihre AGB vom Anwalt erstellen. Damit haben Sie Sicherheit, denn Anwälte haften für ihren Rat (und sind aus diesem Grund versichert).

Achtung! Abmahnung droht

Das große Problem an fehlerhaften AGB sind nicht die Gerichte oder die eigenen Kunden, sondern die Wettbewerber: sie können eine sehr teure kostenpflichtige Abmahnung verschicken und dafür sorgen, dass Sie die unwirksamen Klauseln nicht mehr verwenden dürfen. So eine Abmahnung kann kleinen Firmen durchaus das Genick brechen.

Und was kostet das?

Die Kosten entnehmen Sie bitte meiner Übersichtsseite zu Kosten im Internetbereich.


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