Letztes Update

Abmahnung vom Wettbewerber - was tun?

Zusammenfassung:

Gewerbetreibende sind oft Abmahnungen durch Mitbewerber ausgesetzt, die gezielt nach Fehlern suchen. Die hohen Anwaltsrechnungen resultieren aus den hohen Streitwerten bei Wettbewerbsverstößen. Bei einer Abmahnung ist es wichtig, nicht überstürzt zu handeln. Stattdessen sollte man einen spezialisierten Anwalt konsultieren, der den Fehler prüft und das weitere Vorgehen bespricht.
Ø Lesezeit: ca 2 min.
Inhaltsverzeichnis:
  • Hohe Anwaltsrechnung: worum geht es eigentlich?
  • Warum ist das so teuer?
  • Was sollte man nicht tun, wenn man eine Abmahnung bekommen hat?
  • Wie sollte man statt dessen reagieren?
  • Wie kann man einer Abmahnung vorbeugen?
  • Bewertung für diese Seite

Hohe Anwaltsrechnung: worum geht es eigentlich?

Als Freiberufler oder Gewerbetreibender ist man in vielen Lebensbereichen einem Risiko ausgesetzt, mit dem man in der Regel gar nicht rechnet: eine Abmahnung durch einen Mitbewerber.

Sei es ein fehlerhaftes Impressum, fehlerhafte Emails, das Fehlen irgend einer Informationspflicht, ein Fehler im Online-Shop, beim Ebay-Auftritt, den AGB oder ein Ausschnitt aus einem Stadtplan - manche „Wettbewerber” haben sich darauf spezialisiert, das Internet systematisch nach Fehlern zu durchsuchen und ihre Anwälte mit Abmahnungen zu beauftragen - die dann viel Geld kosten können.

Warum ist das so teuer?

Bild: KI, prompt: Thomas Meier-Bading

Bei einer Abmahnung durch einen Anwalt sehen die meisten Betroffenen erst einmal nur den Geldbetrag, den der Anwalt verlangt. Das mag auch bei den kommerziellen Abmahnern der wahre Grund für die Abmahnung sein. Vordergründig geht es jedoch erst einmal um einen Wettbewerbs- (oder Urheberrechts-) Verstoß. Hier setzen die Gerichte hohe Streitwerte an, weil sie argumentieren, man verschaffe sich durch einen solchen Verstoß einen Wettbewerbsvorteil - darum generiere man mehr Umsatz, und das wird eben schonmal mit 30.000 € Vorteil bewertet. Natürlich ist das oftmals Unsinn, aber die Gerichte entscheiden nun einmal so.

Die Anwaltskosten wiederum berechnen sich nach dem Streitwert, und wenn der hoch ist, kommen gern einmal 1.000 € oder mehr zusammen.

Was sollte man nicht tun, wenn man eine Abmahnung bekommen hat?

Fast immer ist es nachteilig, dem angeblichen Zeitdruck nachzugeben und die geforderte Unterlassungserklärung ohne Änderungen zu unterschreiben. Nachteilig ist es auch, nur zu zahlen und die Unterlassungerklärung gar nicht zu beachten.

Schicken sie keine Post/Emails/Faxe an die Gegenseite oder deren Anwalt und rufen Sie dort nicht an!

Wie sollte man statt dessen reagieren?

Es ist ratsam, sich einen spezialisierten Anwalt zu suchen, der sich an die Gegenseite wendet. Er wird zunächst einmal den abgemahnten Fehler prüfen und entscheiden, wie weit eine Unterlassungserklärung Sinn macht. Danach geht es ja „nur noch” ums Geld, also um die gegnerischen Anwalts- und ggf. Lizenzkosten. Hier wird Ihr Anwalt beurteilen, ob die Geldforderungen zu Recht bestehen und welches weitere Vorgehen Sinn macht.

Ein seriöser Anwalt wird die Sache gleich zum Anlass nehmen, Ihre Seite und AGBs auf weitere Fehler zu prüfen. Meistens gelingt es, dass der Betroffene nochmal mit einem blauen Auge davon kommt.

Wie kann man einer Abmahnung vorbeugen?

Der beste Schutz gegen Abmahnungen ist immer noch, dem Wettbewerb keine Angriffsflächen zu bieten. Lassen Sie Ihren Internetauftritt nebst Emails und AGB von einem spezialisierten Anwalt prüfen. Das kostet zwar auch etwas Geld, ist aber am Ende günstiger als die Abwehr einer Abmahnung.

Da sich die Rechtslage ständig ändert (und vielleicht auf die Angebote auf Ihrer Internetseite), sollten Sie auch dafür sorgen, dass Ihre Internetpräsenz sauber bleibt, juristisch gepflegt wird. Dazu biete ich Unternehmen, Freiberuflern, Vereinen und Gewerbetreibenden meine Website-Check- und Erstberatungs- Flatrate ohne Mindestlaufzeit (1 Monat Kündigungsfrist) für monatlich 20 € netto (23,80 € inkl. MwSt) an - uns als Bonus: die telefonische Ersteinschätzung in Internet- und Werbesachen ist schon inbegriffen.


Lassen Sie sich auf der hotline kostenlosen Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.

Geben Sie hier Ihren Kommentar ab  (klicken)
Beteiligen Sie sich an der Diskussion und kommentieren Sie diese Webseite oder einen anderen Kommentar!
Hinweis: Das ist keine E-Mail an mich, sondern ein öffentlicher Kommentar. Ich kann Ihnen auch nicht antworten, weil Ihre E-Mail-Adresse nicht abgefragt wird.


ein Name
(keine echten Daten angeben):

Ihr Kommentar:
Achtung! Ihr Kommentar wird vor Veröffentlichung erst geprüft. Das geschieht zu den üblichen Arbeitszeiten und kann selbst dann einige Minuten dauern.
 


Bewertung für diese Seite

Bewertung für diese Seite:  ⭐⭐⭐⭐☆  
Der Beitrag „Abmahnung vom Wettbewerber - was tun?” hat durchschnittlich 4.1 von 5 basierend auf insgesamt 13 Bewertungen.

schwach perfekt 

Hinweis: Bewertungen werden nicht geprüft. Es handelt sich um Bewertungen für diesen Beitrag durch Leser dieses Beitrags und nicht um Bewertungen für RA Thomas Meier-Bading oder dessen Leistungen.