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Vorsicht - das Branchenverzeichnis (dbvz/ebvz)

Zusammenfassung:

Telefonmitschnitt bei dbvz/ebvz

was zwei unausgesprochene Anführungszeichen am Telefon so ausmachen können

[ACHTUNG! Das hier ist keine Webseite der EBVZ.]
Vermehrt werden Firmen (unberechtigterweise) angerufen. Man soll in „das Branchenverzeichnis” eingetragen werden, mit Interneteintrag und guter Suchposition bei google. Nein, nicht in das „Branchenverzeichnis”, sondern in ein anderes Angebot im Internet namens „das Branchenverzeichnis”, abgekürzt dbvz. Das sind natürlich nicht die bekannten Gelben Seiten der Deutschen Telekom, von denen man noch eventuell einen Nutzen hätte, nein, es ist eine eigenständige Firma mit einem unbekannten Internetangebot, wo kaum einer nach Ihrem Unternehmen sucht. Aber leider hört man die Anführungszeichen am Telefon nicht.

Sodann kommt die alte Masche: der Telefonmitschnitt…

Dabei werden die Fragen dann so gestellt, dass man sie alle mit „Ja” durchwinken soll und dass man sie entweder so verstehen kann oder so. Im Nachhinein dann natürlich so.

Wenig später folgt dann eine Rechnung über viel Geld und diverse Mahnungen von einer Business Service Media GmbH (dbvz) bzw. einem Verlag für elektronische Medien Melle (EBVZ).

[Update 29.8.2017]: Eine Sache gegen die EBVZ war wegen einer Detailfrage (ergibt sich aus dem unerlaubten Anruf ein Gegenanspruch auf Schadenersatz in Höhe des Vertrages?) beim BGH. Der BGH schließt wegen des unerlaubten Anrufs zwar keine Abmahnkosten aus, wohl aber diese Kosten des dabei geschlossenen Vertrags, mit denen ich aufgerechnet hatte. Der BGH hatte hingegen nicht darüber zu entscheiden, ob der Vertragsschluss selbst wirksam zustande kam.
Dennoch ziehen diese Firmen seitdem nicht gegen meine Mandanten vor Gericht, sondern vergleichen sich auf eine kleine Summe, wenn der Mandant es möchte.

Abwandlungen

Die Masche gibt es auch mit angeblich laufenden Verträgen über die Gelben Seiten oder Webhosting.

ACHTUNG, ein genereller Ratschlag: Telefonmitschnitte sind oft ein Indiz für unseriöse Machenschaften. Sicherlich gibt es auch seriöse Anbieter, die bieten aber in der Regel den Telefonmitschnitt als zusätzlichen Service neben dem normalen Vertragsschluss per Email, Internet, Brief oder Fax an.

Wichtig ist hier eine sofortige Anfechtung, diese muss ordnungsgemäß zugestellt werden.

Was kann man tun?!

Wenn man schon unterschrieben hat: Eine ordentlich formulierte und zugestellte Anfechtung ist die richtige Erste-Hilfe-Maßnahme. Das Wort „Widerruf” ist an dieser Stelle falsch! Lesen Sie mehr dazu auf der Sonderseite (im Archiv) „wie man sich als Gewerbetreibender wehren kann”.
Treten Sie nicht telefonisch mit der Gegenseite in Verbindung! Und zahlen Sie nicht! Bei Fristen immer ein konkretes Enddatum ausrechnen (also nicht: in 14 Tagen, sondern z.B.: bis zum 31.12.)


Lassen Sie sich auf der hotline kostenlosen Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.


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