Warnung vor der Datenschutzauskunft-Zentrale
Ø Lesezeit: ca 2 min.Zusammenfassung:

Rechtsanwalt Thomas
Meier-Bading
gibt es eine Datenschutz-Auskunftzentrale?
Seit Anfang Oktober 2018 bekommen Gewerbetreibende eine „Eilige Faxmitteilung” von einer
gewissen Datenschutz-Auskunftzentrale. Absender ist eine „DAZ Zentrale Postverteilstelle”
mit Sitz in Oranienburg im schönen Brandenburg. Eine Firma? Fehlanzeige, nicht angegeben! Ein Vertragspartner
aus Malta? Ebenfalls Fehlanzeige.
Im Betreff steht wichtig: „Datenschutzpflicht DSGVO”.
Es gehe um die Erfassung von Gewerbebetrieben zu „Basisdatenschutz” nach EU-DSGVO.
Woher die Eiligkeit kommt, ist ebenso unklar wie die Frage, was hier überhaupt angeboten wird.
Das Schreiben macht insgesamt einen halbwegs behördlichen Eindruck. Die
Rückantwort soll - hervorgehoben: gebührenfrei - an die EU-weite zentrale Fax-Stelle:
00800 / 77 000 777 erfolgen, möglichst bitte bis zum Folgetag.
Ganz und gar nicht hervorgehoben sind aber die Vertragsbedingungen: mit seiner Unterschrift soll man hier angeblich einen Vertrag mit wem auch immer über 3 Jahre bei einem „Basisdatenschutz-Beitrag” von 498 € netto pro Jahr abschließen. Die Unterschrift soll also mindestens 1.494,00 € kosten!, wenn noch Mehrwertsteuer geltend gemacht werden sollte, dann sogar 1.777,86 €, halte ich bei diesem Anbieter aber für unwahrscheinlich.
Auch wenn hier kein wirksamer Vertrag zustande kommen wird, wird der Verwender das anders sehen und entsprechenden Druck auf die Betroffenen ausüben.
Hinter dem aufgeführten Link: deutschland.datenschutz-auskunftszentrale-europa.com/allgemeinegfbedingungen.pdf (mit Schreibfehlern) finden sich tatsächlich AGB von einer gewissen DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd., 141 Edgard Bernard Street Gzira, GZR1707, Malta. Es gibt aber nur eine Edgar-Bernard-St. in Gzira, ohne „-d”.
Man sollte sich im Übrigen fragen, ob man seinen Datenschutz wirklich in die Hände einer Firma in Malta legen möchte. Man kann dort schlecht klagen und vollstrecken, und selbst wenn hier eine Leistung erbracht werden sollte, ist völlig unklar, welche Personen die Daten Ihrer Kunden in die Hände bekommen könnten.
NICHT UNTERSCHREIBEN, es sei denn, Sie wollen einen „Vertrag” über 1.494,00 € abschließen.
Was kann man tun?!
Wenn man schon unterschrieben hat: Eine ordentlich formulierte und zugestellte Anfechtung ist
die richtige Erste-Hilfe-Maßnahme. Das Wort „Widerruf” ist an dieser Stelle falsch! Lesen Sie
mehr dazu auf der Sonderseite (im Archiv) „wie man sich als Gewerbetreibender wehren kann”.
Treten Sie nicht telefonisch mit der Gegenseite in Verbindung! Und zahlen Sie nicht!
Bei Fristen immer ein konkretes Enddatum ausrechnen (also nicht: in 14 Tagen, sondern z.B.: bis zum 31.12.)
Lassen Sie sich auf der

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