Ansprüche beim Fahrradunfall mit Kfz
Zusammenfassung:
Fahrradfahrer haben nach Unfällen mit Autos verschiedene Ansprüche. Schadenersatz umfasst u.a. medizinische Kosten, Fahrradreparatur und Schmerzensgeld. Fahrradfahrer sollten eine Privat-Haftpflichtversicherung haben. Nach einem Unfall ist eine Dokumentation wichtig.- Unfallursachen und -folgen
- Ansprüche des Fahrradfahrers
- Ansprüche des Autofahrers
- was tun nach einem Unfall?
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Unfallursachen und -folgen
Häufige Ursachen bei Verkehrsunfällen mit Fahrrädern sind unachtsames Abbiegen des Autofahrers, insbesondere das Rechtsabbiegen an Kreuzungen im toten Winkel, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unachtsamkeit beim Öffnen von Autotüren und Ablenkung durch Mobiltelefone. Auch E-Roller (auch „Elektrokleinstfahrzeug” genannt) sind übrigens Kfz, wenn sie über 20 km/h fahren können.
Ein Unfall mit einem Auto kann für Fahrradfahrer schwerwiegende Folgen haben. Zu den häufigsten Verletzungen gehören Prellungen, Frakturen, Kopfverletzungen und in manchen Fällen sogar bleibende Schäden. Besonders Kopfverletzungen können trotz Helm schwerwiegend sein und erfordern sofortige ärztliche Aufmerksamkeit.
Ansprüche des Fahrradfahrers
Fahrradfahrer haben (je nach Verschulden) das Recht auf Schadensersatz für medizinische Kosten, Reparaturkosten des Fahrrads, Schmerzensgeld und möglicherweise sogar Erwerbsausfall. Die genaue Summe hängt zu stark vom Einzelfall ab, als dass ich hier genaue oder auch nur grobe Zahlen nennen könnte.
Ansprüche des Autofahrers
Auch Fahrradfahrer können einen Unfall (teil-)verschulden, beispielsweise durch Verletzung von Verkehrsregeln wie vor allem roten Ampeln, ferner durch Unachtsamkeit, Ablenkung durch Mobiltelefone oder auch durch zweideutiges Verhalten im Straßenverkehr. Dann muss der Schaden am Kfz behoben werden. Da so eine Autotür je nach Modell auch mal ein paar tausend Euro kosten kann, rate ich Fahrradfahrern dringend zum Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung, denn die Kfz-Haftpflicht spring nur bei Schäden ein, die man selbst beim Betrieb eines Kfz (mit-)herbeigeführt hat, nicht beim Betrieb eines Fahrrades.
Wir vertreten Fahrradfahrer.
was tun nach einem Unfall?
Direkt nach einem Unfall müssen Sie zunächst Verletzte versorgen.
Für Sie selbst ist es später wichtig, alle relevanten Informationen und Belege zu sammeln, um einen reibungslosen Ablauf des Schadensersatzverfahrens sicherzustellen. Weiter ist es ratsam, sofort nach dem Unfall die Personalien auszutauschen, Fotos vom Unfallort anzufertigen und gegebenenfalls die Polizei hinzuzuziehen, um den Vorfall zu dokumentieren.
Achtung! Auch Fahrradfahrer können Fahrerflucht begehen, wenn sie sich nach einem Unfall von diesem entfernen, ohne dass die Personalien festgestellt sind.
Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsunfälle hilft Fahrradfahrern, ihre Ansprüche durchzusetzen und Gegenansprüche des Unfallgegners abzuwehren.
Tel: 030/34060478
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