Content Service Ltd. treibt für Antassia GmbH ein

Dienstag, den 01. Februar 2011 um 15:59 Uhr

1.Februar 2011:

Die Content Services Ltd. teilt in heutigen Emails mit, dass sie die Geschäfte der Antassia GmbH für top-of-software.de übernommen hat.

Hintergrund ist vermutlich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Ein Tipp hierzu: lassen Sie sich von der Content Services Ltd. eine schriftliche Abtretungsurkunde vorlegen. Wenn das genügend Leute tun, funktioniert das Konzept nicht mehr.

Und: Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der hotline Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.

Siehe auch:

- Urteil vollstreckt: Content Services Ltd muss Jahresbeitrag zurückzahlen

- Die Masche von Top of Software

- Hilfe für Opfer von Download-Fallen

- gefälschte Systemmeldungen verleiten zur Abofalle

- was man noch tun kann


Kommentare 

 
+1 #5 jenny 2012-01-17 15:18
können sie mir nicht schreiben ob ich das zahlen soll oder muss. ich hab kein telefon momentan. bitte helfen sie mir doch
 
 
0 #4 Rechtsanwalt Meier 2012-01-16 15:37
dafür gibt es die Hotline
 
 
+4 #3 jenny 2012-01-16 15:26
Hallo Herr Meier ich habe heute dem 16.01.12 ein schreiben von Tropmi Payment GmbH bekommen wo drin steht das ich 96 euro zu zahlen habe weil ich mich am 30.12.11 dort angemeldet habe. ich bin mir keiner schuld bewusst das ich solch einen vertrag abgeschlossen habe.was kann ich jetzt tun.bitte ganz dringend um einen rat
 
 
+1 #2 willwasunternehmen 2011-11-07 11:22
Nachdem ich vergangene Woche wegen Top-of-Software belästigt worden bin und mit einem Formbrief geantwortet habe geht es nun weiter mit Content Service Ltd., bzgl. Antassia GmbH und Kunden der Content Service Ltd. Würde gerne was gegen diese ********* unternehmen, außer wieder den Formbrief zu nehmen. Die Bank, über die das läuft ist bereits durch mich informiert worden.
 
 
+2 #1 Dr, Bob 2011-02-04 03:24
Bleibt ja in der Schmitdlein-Familie. Ich würde da gar nichts machen und auf den nie kommenden Gerichtlichen Mahnbescheid warten und dem erst widersprechen.
 

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Aktualisiert ( Freitag, den 18. März 2011 um 12:25 Uhr )
 
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