Brand zwei Wochen nach Kauf reicht als Beweis
Fahrzeugbrand kurz nach Kauf: Vermutung spricht für Käufer
Der BGH hat mit Urteil vom 6. Mai 2026 (Az. VIII ZR 73/24) entschieden: Wenn ein gekauftes Auto innerhalb von sechs Monaten abbrennt und ein technischer Defekt als mögliche Ursache nicht ausgeschlossen werden kann, gilt gesetzlich als vermutet, dass das Fahrzeug schon beim Kauf mangelhaft war. Der Händler muss dann beweisen, dass er nichts dafür kann – nicht der Käufer. Das Urteil des OLG Köln (Az. I-25 U 25/23), das die Klage abgewiesen hatte, wurde aufgehoben.
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Was genau passiert ist
Ein Käufer erwarb im August 2020 einen gut ein Jahr alten VW bei einem Vertragshändler. Nur zwei Wochen später stand das Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz in Sankt Peter-Ording in Flammen und brannte vollständig aus. Die Vollkaskoversicherung zahlte ihrem Kunden rund 35.000 Euro – und verlangte diesen Betrag anschließend vom Händler zurück. Sowohl das Landgericht Bonn als auch das OLG Köln lehnten das ab, weil nicht bewiesen sei, dass ein technischer Defekt den Brand ausgelöst habe. Der BGH sah das anders.