17 Warnung vor Regista online - Rechtsanwalt Unternehmensrecht
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Warnung vor Regista online

die Masche der Regista online - Adressbuchbetrug aus Malta

Regista Online täuscht mit falschem amtlichen Formular

![Regiasta Adler](/images/abzocker/regista.online.adler.jpg) Auch hier wieder ein doppelköpfiger Adler. Vorsicht bei diesem Vieh, es gibt mehrere Firmen, die hiermit Abzocke betreiben!
Die alte Masche zieht offenbar immer wieder: die deutsche Poststelle einer gewissen REGISTA Limited, geschäftsansässig in einem Postfach 500561 in Leipzig, aber weder im deutschen noch im englischen Handelsregister auffindbar, verschickt mehr oder weniger die gleichen alten Formulare, mit der schon die Gewerbemeldung vorstellig wurde und jede Menge Leute zu einer Unterschrift verleitet hat. Dazu gibt es ein Anschreiben, man solle doch das Formular an den mit "X" bezeichneten Stellen ausfüllen. Beilegen tut die "Regista Online" ein "Formblatt A20-RN-56779", damit es schön amtlich wirkt. Man soll das [unterschriebene Blatt](..) entweder portofrei per Post zurück schicken oder per Fax an 0341/ 928 8067 oder an eine lokale Rufnummer, z.B. in Schleswig-Holstein die 04185/797 607. Sie können gern unten in den Kommentaren weiterere Faxnummern ergänzen.

Keine Pflicht zur Unterschrift

Achtung! Hinter Regista Online verbirgt sich kein Amt, auch wenn erst einmal alles nach einer Auskunft für die Stadt aussieht. Niemand ist dazu verpflichtet, dieses Formular zu unterschreiben, auch dann nicht, wenn nach ein paar Wochen eine Mahnung kommt, das Schreiben sei einem schon einmal zugesandt worden. Im Gegenteil: wer nicht unterschreibt, erspart sich später jede Menge Ärger!

Vorsicht: kein Amt, keine Regina - sondern nur eines: Abzocke!

Das Formular der Regista Online soll über einen Preishinweis hinwegtäuschen - oben links im Bild von mir rot markiert. Angeblich geht man mit der Unterschrift einen Vertrag über 3 Jahre á 348 € netto ein. Die Leistung soll ein Eintrag bei Kiel.Regista.Online sein (bzw: dem ensprechenden Stadtnamen). Das ist natürlich grober Unfug! Es haben schon mehrere Gerichte festgestellt, dass derlei Unterschriften nicht zu einem Vertrag führen und schon gar nicht zu einer Kostenpflicht. Dennoch wird die Firma oder ein Helfershelfer aller Voraussicht nach massive Mahnungen per Post verschicken. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern, es besteht kein Zahlungsanspruch!

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