Vorsicht - das Branchenverzeichnis (dbvz/ebvz)
was zwei unausgesprochene Anführungszeichen am Telefon so ausmachen können
[ACHTUNG! Das hier ist keine Webseite der EBVZ.]
Vermehrt werden Firmen (unberechtigterweise) angerufen. Man soll in
„das Branchenverzeichnis” eingetragen werden, mit Interneteintrag und
guter Suchposition bei google. Nein, nicht in das „Branchenverzeichnis”,
sondern in ein anderes Angebot im Internet namens „das Branchenverzeichnis”,
abgekürzt dbvz. Das sind natürlich nicht die bekannten Gelben Seiten der
Deutschen Telekom, von denen man noch eventuell einen Nutzen hätte, nein,
es ist eine eigenständige Firma mit einem unbekannten Internetangebot, wo
kaum einer nach Ihrem Unternehmen sucht. Aber leider hört man die
Anführungszeichen am Telefon nicht.
Sodann kommt die alte Masche: der Telefonmitschnitt…
Dabei werden die Fragen dann so gestellt, dass man sie alle mit „Ja” durchwinken soll und dass man sie entweder so verstehen kann oder so. Im Nachhinein dann natürlich so.
Wenig später folgt dann eine Rechnung über viel Geld und diverse Mahnungen von einer Business Service Media GmbH (dbvz) bzw. einem Verlag für elektronische Medien Melle (EBVZ).
[Update 29.8.2017]: Eine Sache gegen die EBVZ war wegen einer Detailfrage (ergibt
sich aus dem unerlaubten Anruf ein Gegenanspruch auf Schadenersatz in Höhe des Vertrages?)
beim BGH. Der BGH schließt wegen des unerlaubten Anrufs zwar keine Abmahnkosten aus, wohl
aber diese Kosten des dabei geschlossenen Vertrags, mit denen ich aufgerechnet hatte. Der
BGH hatte hingegen nicht darüber zu entscheiden, ob der Vertragsschluss selbst wirksam
zustande kam.
Dennoch ziehen diese Firmen seitdem nicht gegen meine Mandanten vor Gericht, sondern
vergleichen sich auf eine kleine Summe, wenn der Mandant es möchte.
Abwandlungen
Die Masche gibt es auch mit angeblich laufenden Verträgen über die Gelben Seiten oder Webhosting.
ACHTUNG, ein genereller Ratschlag: Telefonmitschnitte sind oft ein Indiz für unseriöse Machenschaften. Sicherlich gibt es auch seriöse Anbieter, die bieten aber in der Regel den Telefonmitschnitt als zusätzlichen Service neben dem normalen Vertragsschluss per Email, Internet, Brief oder Fax an.
Wichtig ist hier eine sofortige Anfechtung, diese muss ordnungsgemäß zugestellt werden.
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