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externe Fonts und die DSGVO

Zusammenfassung:

Fremde Inhalte, z.B. fonts oder Maps, in Webseiten können zu Abmahnungen führen. Deswegen besser lokal hosten.
Ø Lesezeit: ca 2 min.

[Dieser Text richtet sich an Webdesigner und nicht an Laien.]

Fonts und Maps rechtssicher einbinden

Bild: Thomas Meier-Bading
Bild: Thomas Meier-Bading

Ob google fonts oder font awesome: Es liegt erst einmal nahe, einen Zeichensatz so einzubinden, wie der Anbieter es vorsieht: über ein Javascript oder CSS vom Server des Anbieters. Gleiches gilt für google maps. Das ist bequem, spart Bandbreite und verbessert evtl. sogar die Ladezeiten.

Dabei übersieht man recht leicht folgendes Dilemma: Werden Fonts vom fremden Server geladen, dann wird an diesen die IP-Adresse des Users übermittelt. Und die IP-Adresse zählt zu den personenbezogenen Daten. Darum braucht man eine Rechtsgrundlage dafür. Selbst wenn man ein berechtigtes Interesse sähe (das ist unwahrscheinlich, weil es eine bessere Variante gibt), bräuchte man eine Möglichkeit zum Opt-out. Ansonsten (also in der Regel) braucht man einen vorherigen Consent, und zwar, bevor die fonts geladen werden! Beides ist schwierig zu implementieren.

Der Königsweg

Am besten ist es natürlich, wenn man die Fonts nicht extern einbindet, sondern lokal hostet. Das ist kein Hexenwerk, und auch diese Webseite hat das so eingerichtet. Achtung! Urheberrecht beachten. Manche google-Lizenzen erfordern, die Lizenz mit zum Download anzubieten.
Bei Maps ist das schon schwieriger. Hier hilft eintweder ein ausdrücklicher Link zu google Maps, ohne die Karte automatisch zu laden, oder halt eine selbst gemalte Karte.

Einige Schlaumeier kommen derzeit auf die Idee, daraus Kapital zu schlagen und Webseitenbetreiber abzumahnen, vorzugusweise mit einer Schadenersatzforderung verbunden. Entsprechende Rechtsprechung des LG München ist noch neu und nicht gefestigt. Man wird man sich zudem fragen, ob ein Abmahnender nicht absichtlich auf die Seite geht, in der Hoffnung, seie Daten würden ungefragt an google weiter gegeben. Das wäre dann bereits ein Einverständnis.
Fazit: hier ist argumentativ viel Luft und man wird sehen, wie sich dei Rechtsprechung entwickelt. Ich vertete Sie gern, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben.


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