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So gehen Sie gegen falsche Bewertungen im Internet vor

Zusammenfassung:

Gegen verschiedene Arten falscher Bewertungen kann man anwaltlich vorgehen. Problematisch ist oft der Nachweis. Aber auch hier gibt es Lösungen, wir wir für unsere Mandanten Täter überführen.
Ø Lesezeit: ca 3 min.
Inhaltsverzeichnis:
  • Wie erkennt man Fake-Bewertungen?
  • Die falsche positive Bewertung
  • Die falsche negative Bewertung
  • Die gelöschte negative Bewertung
  • Knackpunkt: Nachweis der Täterschaft
  • Wie viele Bewertungen sind denn gefälscht?
  • Bewertung für diese Seite

Wie erkennt man Fake-Bewertungen?

Es gibt verschiedene Arten falscher Bewertungen, die man unterschiedlich erkennen und unterbinden kann.

Die falsche positive Bewertung

Leider sehr weit verbreitet ist es, dass Webseitenbetreiber ihre schlechten Google- oder Amazon-Bewertungen durch viele 5-Sterne-Bewertungen wieder - sagen wir mal: „aufhübschen”. Genauer gesagt ist „aufhübschen” die reine Verharmlosung eines waschechten Betruges. Um falsche Bewertungen zu erkennen, sollte man die Sortierung zunächst auf „Neueste” umstellen.
Hinweise auf falsche positive Bewertungen sind:

  • es gibt viele Bewertungen mit 5 Sternen und dazu sehr viele mit nur einem Stern
  • Texte in den positiven Bewertungen sind eher kurz, knapp und allgemein, Texte in negativen Bewertungen eher lang, ausführlich und produkt- bzw. fallbezogen - aber nicht immer.
  • die Texte in den positiven Bewertungen beziehen sich auf ein Problem, das kurz zuvor negativ bewertet wurde. Beispiel: erst: „der Anbieter war sehr langsam”, dann sofort viele Bewertungen mit: „danke für die schnelle Arbeit”
  • Die positiven Bewerter haben schon viele Bewertungen geschrieben, wenn man genauer hinsieht: gern lokale Anbieter wie z.B. Ärzte, Werkstätten oder Anwälte, über ganz Deutschland verteilt
  • nicht alles davon muss zugleich zutreffen

Gegen solche Praktiken hat zum Einen die Konkurrenz einen Unterlassungsanspruch und zum anderen der hierdurch geschädigte Kunde einen Schadenersatzanspruch. Voraussetzung ist aber der Nachweis, dass hier mit falschen oder gar gekauften Bewertungen geworben wurde. Das ist nicht immer leicht und hängt am Ende vom Richter ab, ob ihm das reicht. Indizien, wie hier gezeigt, genügen allein nicht für einen gerichtsfesten Beweis.

Die falsche negative Bewertung

Bild: RA Thomas Meier-Bading

Der Wettbewerb ist ein Haifischbecken, in dem mit harten Bandagen gekämpft wird. Da kann es schonmal Anbieter geben, die ihre Konkurrenten mit einer falschen schlechten Bewertung schaden wollen. Solche Bewertungen enthalten bisweilen einen Hinweis auf denjenigen, der das Produkt angeblich besser anbietet. Hiergegen kann man wettbewerbsrechtlich vorgehen.
Oder aber es war der/die frisch geschiedene Ex. Wer weiß? Und das ist genau das Problem: man muss nachweisen, wer genau der Täter ist. Viele Täter machen Fehler, die ich hier nicht nennen werde. Aber daran kann man dann die Täterschaft von „M” nachweisen.

Die gelöschte negative Bewertung

Ein weiteres beliebtes Mittel ist es, unliebsame negative Bewertungen bei Google löschen zu lassen. Andere Portale veröffentlichen die gar nicht erst. Ich persönlich habe vor einigen Jahren ein Restaurant negativ bewerten müssen - das Portal veröffentlichte sie gar nicht erst. Seitdem ignoriere ich sämtliche Sternchen, die irgendwo dranstehen.
Eine nicht vorhandene oder gelöschte negative Bewertung eines Anderen kann man als Kunde nicht erkennen. Dennoch - gerade gegenüber Google und facebook - hilft es nur, als Kunde negative Erfahrungen immer wieder anzubringen, denn Algorithmen vergessen nichts und irgendwann ist auch dort mal die Grenze überschritten.
Wer selbst diese Bewertung abgegeben hat, die gelöscht wurde, der hat gegen das Portal einen Anspruch auf Veröffentlichung (wenn sie nicht gerade verleumderisch, beleidigend oder falsch war). Um nachzuweisen, dass man sie abgegeben hat, sollte man negative Bewertungen immer sichern.

Knackpunkt: Nachweis der Täterschaft

Einen Unterlassungsanspruch - egal in welche Richtung - durchzusetzen, geht nur, wenn man den Täter überführen kann. Meist bewegen sich Täter anonym - oder versuchen es zumindest und machen dabei Fehler. Gerade an dieser Stelle kann man mit guter Recherchearbeit viel erreichen. Welche Tricks wir hier im Hause anwenden, um Mandanten bei diesem Nachweis zu unterstützen, werde ich natürlich nicht verraten. Nur so viel: das ist zeitintensiv und kostet Geld. Hat man aber erst einmal einen Nachweis, ist der übrige Weg relativ einfach und die falsche Bewertung ist nach ein paar Wochen weg oder die gelöschte wieder zurück.

Wie viele Bewertungen sind denn gefälscht?

Nur weil einer viele positive Bewertungen hat, heißt das noch lange nicht, dass die alle gekauft sind. Überwiegend wahrscheinlich ist es, dass derjenige tatsächlich gut ist. Ich selbst habe derzeit bei google 265 Bewertungen mit 5,0 und die sind alle echt. Und notorische Nörgler gibt es auch immer und überall.
Wenn aber mehrere Auffälligkeiten zusammenkommen, sollte man hellhörig werden. Und ohnehin sollte man Bewertungen nicht über-bewerten.


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