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World Trade Register - Adressbuchfalle auf Englisch

  
Samstag, den 17. Dezember 2011 um 03:44 Uhr

Preishinweis in Wand aus Großbuchstaben versteckt

World Trade RegisterVor ein paar Tagen habe ich selbst den nebenstehenden Antrag per Email bekommen.
[Klick auf Bild zum Vergrößern]

Hierin trägt mir das World Trade Register auf Englisch an, meine Daten in ihrem online-Register zu veröffentlichen. Sehr versteckt ist allerdings der Hinweis, dass ich dafür Geld bezahlen soll: 3 Jahre lang 995 €, zusammen also 2.985 €. Den Hinweis habe ich im Text rot markiert.

Der Textblock besteht nur aus unleserlichen Buchstaben, 7 Zeilen untereinander á 200 Zeichen.

 

"Updaten ist kostenlos" steht hingegen in Fettdruck an prominenter Stelle. Was soll man davon halten?
Interessant ist auch die versteckte (meiner Meinung nach unwirksame) Gerichtsstandsvereinbarung: der Sitz des Anbieters. Das scheint auf den ersten Blick das Postfach in Utrecht/Niederlande zu sein. Aber: der Anbieter  der Internetpräsenz ist die EU Business Services Ltd., dem Internet zufolge eingetragen in  St. Kitts & Nevis. Die Karibik ist sicherlich schön, allerdings nicht unbedingt für einen Gerichtsprozess zu empfehlen.

Ich denke ja nicht, dass all zu viele deutsche Unternehmer darauf hereinfallen - einfach weil man sich fremdsprachige Texte eben genau durchliest. Wer es dennoch unterschrieben hat, wird sich demnächst massivem Druck ausgesetzt sehen.

 

Die Gefahr, tatsächlich in der Karibik verklagt zu werden, ist gering. Und selbst wenn, wäre ein Urteil nur schwerlich hier vollstreckbar, das Land ist nicht EU-Mitglied. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein deutsches Gericht hier zugunsten des Anbieters urteilen würde.

 

 

Was kann man tun?

Hierzu habe ich eine Sonderseite eingerichtet, wie man sich als Gewerbetreibender oder Freiberufler wehren kann. Achtung, es laufen Firsten! Und schicken Sie keinen "Widerruf"!

 

Fazit

Wer sich hier viel Ärger ersparen will, unterschreibt das Formular besser nicht. Wem das passiert ist, der sollte sich relativ leicht durch eine Anfechtung wieder lösen können, allerdings muss man hier zumeist etwas Hartnäckigkeit zeigen.

 

 

Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.



Kommentare 

 
+1 #3 Kovimedia 2013-10-23 21:32
Danke
 
 
+1 #2 Gordon 2013-05-22 14:41
Danke!
 
 
+1 #1 Patrice Mennesson-Tholl 2013-05-13 10:35
Danke für diesen Hinweis!! Habe die gleiche Mail heute morgen auch erhalten.
 
Aktualisiert ( Samstag, den 17. Dezember 2011 um 04:11 Uhr )
 
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Rechtsanwalt Thomas Meier
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