über 900 Euro gegen Abofallenbetreiber vollstreckt |
Pfändung bei Rechtsanwältin der Polyphem Media Ltd.Der Betreiber der Internetseite nimimit.de (IT 24 Webservices Ltd., damaliger Name: Polyphem Media Ltd.) wurde zunächst von Rechtsanwalt Meier erfolgreich verklagt. Das Gericht verurteilte die Polyphem auch zur Erstattung der Kosten des Rechtstreits. Nachdem diese Kosten nicht beglichen wurden, pfändete Rechtsanwalt Meier die Forderungen, die die Polyphem noch von ihrer Rechtsanwältin zu beanspruchen hat. Er schickte dieser einschlägig bekannten Münchener Rechtsanwältin einen Gerichtsvollzieher ins Haus, der die Pfändung der Kosten von inzwischen über 900 Euro vollstreckte. Im Rahmen dieses Rechtsstreits über die Kosten hat das Landgericht München 1 übrigens deutliche Ausführungen dazu getätigt, dass die angeblichen Forderungen der Polyphem gegen die Mandantin nie bestanden hatten.
Lesen Sie auch meinen ergänzenden Beitrag zum Sonderkündigungsrecht für 29,00 Euro. |
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Kommentare
Da die Rechtsanwältin Gelder auf ihr eigenes Konto für die Polyphem Ltd. eintreibt, muss sie dieses Konto mit der Polyphem Ltd. regelmäßig ausgleichen und die Gelder weiterleiten. Diese Gelder kann die Polyphem also direkt von Frau Günther beanspruchen, vielleicht grob vergleichbar mit einem Guthaben auf der Bank.
Ich habe nun am AG München wegen der bis dato noch ausstehenden Kosten einen so genannten Pfändungs-und Überweisungsbes chluss (PfÜB ) in genau diese Guthaben erwirkt. Das Gericht sprach nun mir diese Gelder in Höhe von ca. 930 € zu, d.h. die Anwältin durfte die Gelder bis zu dieser Höhe nicht mehr an Polyphem weiterleiten, sondern mußte sie an mich senden. Man nennt so etwas: die Forderung wurde vom Gericht an mich überwiesen.
Der Gerichtsvollzie her hat der Anwältin den PfÜB zugestellt, und sie hätte dem Gerichtsvollzie her gegenüber innerhalb von 14 Tagen eine Erklärung abgeben müssen, welche Forderungen sie denn der Polyphem genau schuldet - salopp ausgedrückt: eine Liste, wieviel sie vom wem eintreibt. Daran bestand (warum nur?) offenbar kein Interesse, jedenfalls hatte ich plötzlich den geforderten Betrag auf dem Kanzleikonto, allerdings ausgeglichen von der Polyphem Ltd.
Ich habe also genau genommen nicht die Anwältin um 930 € erleichtert, sondern die Polyphem Media Ltd.
Erzählen Sie doch mal mehr. Gute Geschichten kann man ja nicht genug hören.