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über 900 Euro gegen Abofallenbetreiber vollstreckt

  

Pfändung bei Rechtsanwältin der Polyphem Media Ltd.

Der Betreiber der Internetseite nimimit.de (IT 24 Webservices Ltd., damaliger Name: Polyphem Media Ltd.) wurde zunächst von Rechtsanwalt Meier erfolgreich verklagt. Das Gericht verurteilte die Polyphem auch zur Erstattung der Kosten des Rechtstreits. Nachdem diese Kosten nicht beglichen wurden, pfändete Rechtsanwalt Meier die Forderungen, die die Polyphem noch von ihrer Rechtsanwältin zu beanspruchen hat. Er schickte dieser einschlägig bekannten Münchener Rechtsanwältin einen Gerichtsvollzieher ins Haus, der die Pfändung der Kosten von inzwischen über 900 Euro vollstreckte.


Im Rahmen dieses Rechtsstreits über die Kosten hat das Landgericht München 1 übrigens deutliche Ausführungen dazu getätigt, dass die angeblichen Forderungen der Polyphem gegen die Mandantin nie bestanden hatten.

 



Kommentar von Rechtsanwalt Meier:

Wer arglosen Bürgern mit Rechtsanwälten, Gerichtsvollziehern und Zwangsvollstreckung droht, muss sich nicht wundern , wenn man es ihm mit gleicher Münze heimzahlt.

Drehen auch Sie den Spieß um und schlagen Sie zurück, wenn unberechtigte Forderungen im Raum stehen!

Natürlich sind diese Ausgaben im Finanzierungskonzept des Betreibers mit eingeplant und natürlich sind sie auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wenn aber viele Betroffene zurück schlagen, summieren sich auch für die härtesten Rechenkünstler dort oben die Kosten, und den unberechtigten Mahnungen wird vielleicht irgendwann ein Ende gesetzt!

 


Lesen Sie auch meinen ergänzenden Beitrag zum Sonderkündigungsrecht für 29,00 Euro.

Kommentare 

 
-1 #3 Schulte Daniela 2009-02-12 18:54
Stimmt von den schlechten gibts mehr als genug... Ich bin auch auf die Nimimit-Masche reingefallen. Ich habe auf die Rechnung per Mail mit einer Bitte um sofortige Löschung meiner Daten und einer Verweigerung der Zahlung geantwortet. Jetzt habe ich anfang der Woche Akte 09 gesehen und mich beschleicht das Gefühl dass meine Mail ihre Wirkung verfehlen wird. Ich werde wohl nachfolgende Rechnungen oder Mahnungen genauso wie die Rechnung die ich heute in Papierform bekommen habe (Poststempel 10.02.2009 => Ich soll bis spätestens 10.02.2009 überweisen => was ein Witz...) einfach meinem Sohn als Malpapier geben.^^ Da stellt man seine Handyrechnung schon auf Online um, um die Natur zu schonen und dann gibt es solche Firmen die die menschliche Umwelt damit überschwemmen... Die eigentliche Frage die sich mir stellt ist in wie fern ich mit meiner Ich-stell-mich-tot-Aktion etwas erreiche. Ich meine wenn ich mich taub stelle ruft das irgendwann die Inkassofirmen oder den Gerichtsvollzie her auf den Plan, und das ist der Stress den ich als alleinerziehend e Harz-4-empfängerin die nur den Freund im 440km entfernten Dortmund besuchen wollte nicht erleiden wollte. Vielleicht können Sie mir ja sagen wie ich eventuell weiter verfahren kann oder ob es vielleicht sogar eine Sammelklage gibt der man sich anschließen kann. Danke schon mal im Vorraus liebe Grüße Chiby
 
 
+1 #2 Rechtsanwalt Thomas Meier 2009-02-05 10:40
Zum Hintergrund:

Da die Rechtsanwältin Gelder auf ihr eigenes Konto für die Polyphem Ltd. eintreibt, muss sie dieses Konto mit der Polyphem Ltd. regelmäßig ausgleichen und die Gelder weiterleiten. Diese Gelder kann die Polyphem also direkt von Frau Günther beanspruchen, vielleicht grob vergleichbar mit einem Guthaben auf der Bank.

Ich habe nun am AG München wegen der bis dato noch ausstehenden Kosten einen so genannten Pfändungs-und Überweisungsbes chluss (PfÜB ) in genau diese Guthaben erwirkt. Das Gericht sprach nun mir diese Gelder in Höhe von ca. 930 € zu, d.h. die Anwältin durfte die Gelder bis zu dieser Höhe nicht mehr an Polyphem weiterleiten, sondern mußte sie an mich senden. Man nennt so etwas: die Forderung wurde vom Gericht an mich überwiesen.

Der Gerichtsvollzie her hat der Anwältin den PfÜB zugestellt, und sie hätte dem Gerichtsvollzie her gegenüber innerhalb von 14 Tagen eine Erklärung abgeben müssen, welche Forderungen sie denn der Polyphem genau schuldet - salopp ausgedrückt: eine Liste, wieviel sie vom wem eintreibt. Daran bestand (warum nur?) offenbar kein Interesse, jedenfalls hatte ich plötzlich den geforderten Betrag auf dem Kanzleikonto, allerdings ausgeglichen von der Polyphem Ltd.

Ich habe also genau genommen nicht die Anwältin um 930 € erleichtert, sondern die Polyphem Media Ltd.
 
 
0 #1 Florian Peters 2009-02-04 14:05
Das klingt ja toll! Haben Sie denn selbst ein Urteil gegen die Dame bekommen? Und war wirklich der Gerichtsvollzie her bei ihr, um ihren Schreibtisch zu pfänden oder wie muss ich mir das vorstellen?

Erzählen Sie doch mal mehr. Gute Geschichten kann man ja nicht genug hören.
 
 
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