Was ist eine Tauschböse?

  
Samstag, den 17. Juli 2010 um 09:53 Uhr

Einführung ins Thema: Tauschbörsen

Es ist ein weit verbreitetes Problem: Nutzer von Tauschbörsen werden vom Rechteinhaber kostenpflichtig abgemahnt. Neben saftigen Anwaltskosten soll man auch noch Lizenzgebühren zahlen, weil man Software, Filme oder Musik im Internet angeboten haben soll. Viele sind sich gar nicht bewusst, illegal Musik vertrieben zu haben. Oft berichten Betroffenen darüber, sich durchaus etwas herunter geladen, aber nichts angeboten zu haben. Wie kommt das Versehen also zustande?

Hier ist es wichtig, das Prinzip des Filesharing (=Tauschbörse) zu verstehen.

 

 

filesharing bittorrent

so geht Filesharing: mit dem Download bietet man zugleich Ware an

Ein Beispiel: Wir nehmen mal als Beispiel einen Song des - imaginären - Hip-Hop-Künstlers "Rat-M." (RA Thomas Meier). Stellen wir uns vor, "Rat-M." vertreibt seine Musik ausschließlich über sein Plattenlabel und kostenpflichtig über seine Internetseite. Die Rechte an der Musik hat er selbst.

Wenn man nun kein Geld für eine teure CD hat, aber ein riesen Fan von "Rat-M." ist, wird einem durch Freunde und Bekannte eine Tauschbörse empfohlen. Ob E-Donkey, Kaaza, Bittorrent oder ähnliches: unabhängig von der verwendeten Software funktioniert das Prinzip der Verbreitung immer gleich: Jeder Nutzer der Software bietet jedem anderen Nutzer an, auf sein Verzeichnis zuzugreifen. Wenn man z.B. nach Musik von "Rat-M." sucht, findet die Software Titel von "Rat-M." auf den Rechnern anderer Teilnehmer. Je mehr Teilnehmer, umso höher das Angebot und die Geschwindigkeit (Bitte das Bild anklicken zum Vergrößern, Bild: commons.wikimedia.org).

Keiner weiß, von wessen Rechner er den Titel herunterlädt. Umgekehrt weiß keiner, wer von seinem eigenen Verzeichnis einen Titel herunterlädt. Man hat nur die IP-Adresse, also die Internet-Adresse des jeweiligen Computers. Ohne Angebot kann es keine Nachfrage geben. Darum leben die Netzwerke davon, dass die Möglichkeit zum Download nur das Spiegelbild dessen sein kann, was andere anbieten. Die Tauschbörse lebt also davon, dass ein Download auch immer die Möglichkeit zu einem Upload (Verbreitung) beinhaltet.

Oder kurz: wer in einer Tauschbörse etwas herunterlädt, verbreitet es zugleich und wird behandelt wie jemand, der auf dem Flohmarkt schwarzkopierte CDs verkauft.

 

wie es illegal wird und auffliegtÜberwachung Kamera

Weiter mit unserem Beispiel: "Rat-M." sieht das gar nicht gern. Seine CD-Verkäufe gehen zurück und auf seiner Internetseite lädt niemand etwas runter - es ist ja kostenlos in den Tauschbörsen verfügbar. Dabei hat "Rat-M." doch das Urheberrecht an seinen Werken und möchte von seiner Musik leben. Im Internet findet er die Firma "XYZ", die anbietet, illegale downloads ausfindig zu machen und sich gleich um einen Anwalt zum Zwecke der kostenpflichtigen Abmahnung zu kümmern. Dabei benutzt "XYZ" einen (bzw. eine Vielzahl) Computer, die so tun, als wären Sie reguläre Teilnehmer einer Tauschbörse. "XYZ" lädt nun den Hashwert, manchmal auch die Musik vollständig herunter und protokolliert alles. Diese Daten werden an einen Rechtsanwalt übermittelt, der vom Internet-Provider den Anschlussinhaber zu der betreffenden IP-Adresse ermittelt und der die kostenpflichtige Abmahnung vornimmt. Abgemahnt wird der Nutzer jedoch nicht wegen des Downloads (den der Nutzer tätigen wollte), sondern wegen der Möglichkeit des Downloads durch andere - weil der Gegenstandswert höher ist.

Das Anbieten der Musik war illegal (der Download auch, aber der wird gar nicht beachtet). Darum wird der Anschlussinhaber der IP-Adresse - das muss nicht der eigentliche Nutzer sein - wie der Schwarzverkäufer vom Flohmarkt auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Hier fallen an: Lizenzgebühren für "Rat-M.", Ermittlungsgebühren von "XYZ" und Rechtsanwaltskosten. [Bild: commons.wikimedia.org]

 

diese Hintergründe kennt man als Nutzer doch gar nicht

Nach dem Motto "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" werden reihenweise Nutzer von Tauschbörsen belangt (eigentlich: die Inhaber der betreffenden Anschlüsse). Auf Seiten der Rechteinhaber, "XYZ"-Firmen und Rechtsanwälte hat sich inzwischen eine ganze Industrie entwickelt, die massenhaft Abmahnungen ausspricht. Problematisch wird es nämlich dann, wenn der Schutz, der für den Lebensunterhalt des Künstlers "Rat-M." sorgen sollte, von international agierenden Plattenlabeln in industrieller Weise ausgenutzt wird. Hier steht auch genügend Kapital dahinter, um Ermittlungsfirmen und Rechtsanwälte zu bezahlen.

Die Begriffe variieren: Vereinfacht ausgedrückt: "Tauschbörse" und "Filesharing"sind fast die selben Begriffe. "Bittorrent", "Kaaza", "eDonkey" und "eMule" sind Programme, mit denen man eine Tauschbörse betreiben kann, bezeichnen aber auch die Verfahren und die Netzwerke.

Weitere Informationen: Artikel "Was tun nach einer Abmahnung?"

 

Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der hotline Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.

 

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Aktualisiert ( Freitag, den 21. Oktober 2011 um 20:29 Uhr )
 
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