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AG Frankfurt: Forderung der IContent GmbH besteht nicht |
| Dienstag, den 08. März 2011 um 16:23 Uhr | |
IContent GmbH unterliegt mit Outlets.de am AG Frankfurtein erneutes Urteil gegen Herrn Burat: das AG Frankfurt entschied zum Az 32 C 2609/10-72, dass der Preishinweis bei outlets.de nicht ausreichend sei. Vielmehr müsse er in unmittelbarer Nähe des Anmeldefeldes platziert werden. Die Entscheidung erging am 11.1.2011.
Siehe auch: "Sammelklage" modern: Content Services Ltd. muss knapp 5.000 € an Opfer zurückzahlen
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Kommentare
Mit freundlichem Gruß
ICONTENT GmbH
ppa. Michael Burat