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Abofalle MMS-24.info

Mittwoch, den 17. Dezember 2014 um 16:33 Uhr

Warnung vor: International Billing Services Ltd. und Collect Inkasso GmbH

Falle MMS-24.infoEin Mandant erhielt nebenstehendes SMS (Klick auf Bild für größere Version). Danach sollte er ein Video, das ein Freund ihm zufällig gerade tatsächlich schicken wollte, unter mms24.info abrufen. Auf der dortigen Seite sollte er sich anmelden und dazu seine Daten angeben. Ein Button "zahlungspflichtig bestellen" befindet sich auf dieser Webseite nicht, auch sind die AGB von der Anmeldeseite nicht einsehbar.

Durch die Anmeldung, so irrt sich jedenfalls die International Billing Services Ltd., komme ein Vertrag über 12x 7 € zustande. Der Mandant erhielt sodann eine Zahlungsaufforderung per Email. Die Telefonnummer 040/6752922111 deutet auf Hamburg hin.

 

Nach einer Weile meldete sich Collect Inkasso GmbH aus Berlin, Tel. 01805/376384. Aber Vorsicht! Eine Firma mit dem Namen Collect Inkasso GmbH gibt es gar nicht. In Wahrheit heißt diese Gesellschaft:

"Collect Inkasso GmbH" Ltd. bzw. korrekt: "Колект Инкасо ГмбХ" ЕООД

und ist in Bulgarien gemeldet. Stammkapital 500 Leva, das sind ca. 250 €. Eine echte GmbH hat ein Stammkapital von mindestens 25.000 €. Auffällig ist weiterhin: Die "Collect Inkasso GmbH" Ltd. hat ihren Sitz in der Billy-Wilder-Promenade 40, 14167 Berlin, dort sitzt auch eine "Europa Inkasso GmbH" Ltd. mit der selben bulgarischen Handelsregisternummer (EIK): 203161412. Letztere Firma hat wiederum ebenfalls eine Hamburger Telefonnummer. Als Geschäftsführer der "Europa Inkasso GmbH" Ltd. ist ein Daniel Hoffner angegeben, als Geschäftsführer der "Europa Inkasso GmbH" Ltd. ein Dr. Michael Stein, im bulgarischen Handelsregister aber fungiert eine Marianna Petrowa Jurdanowa als Geschäftsführerin.

 

Zusammenfassung: das Ganze stimmt hinten und vorne nicht und stinkt zum Himmel. Diese Forderungen bestehen nicht. Dazu ist auch keinerlei Erklärung nötig, weil ohne den Button "zahlungspflichtig bestellen" keinerlei Vertrag zustande kommt. Ein Widerruf ist also nicht nötig (und wäre im Übrigen erlaubt, auch wenn die Firma etwas anderes schreibt). Also: nicht dort anrufen, nicht zahlen! Erst wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen sollten, gibt es einen Grund zu reagieren.

 

 




Kommentare 

 
0 #1 A.Neu 2015-01-20 16:00
Hallo, auch ich bin in die Falle getapt .Habe schriftlich eine Rechnung bekommen , mit einer
Zahlungsfrist von uns 7 Tagen. Ich vertraue mal dem Ratschlag, sich zunächst dort nicht zu melden.Grüße aus Herne .
 
Aktualisiert ( Mittwoch, den 21. Januar 2015 um 10:48 Uhr )
 
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Rechtsanwalt Thomas Meier
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