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Warnung vor: Deutsches Zentrales Gewerbe- und Handelsregister

  
Donnerstag, den 21. April 2016 um 13:16 Uhr

DZGH GmbH verschickt unberechtigte Rechnungen

Kein wirksamer Vertrag durch Zahlung der Rechnung

Zentrales GewerberegisterDeutsches Zentrales Gewerbe- und Handelsregister ustid-dz.deACHTUNG, es handelt sich hier um eine Nachahmer des Zentralen Gewerberegister Ustid-NR.de aus Bonn (doppelköpfiger Adler mit Schrift darunter, nicht daneben, tritt auch auf als "Deutsches Firmenregister"), dazu gibt es einen Extra-Beitrag mit vielen Informationen. Außerdem gibt es jetzt (2016) neu die Regista Online mit dem gleichen Adler, alle fahren eine ähnliche Masche.
Im hiesigen Beitrag geht es um das Deutsche Zentrale Gewerbe- und Handelsregister Ustid-DZ.de aus Berlin.

 

Deutsches Zentrales Gewerbe- und Handelsregister

Adler DZGH

Auf den Zug mit dem doppelköpfigen Adler ist nun der nächste Trittbrettfahrer aufgesprungen. Eine gewisse DZGH GmbH, Vinetaplatz 3, 13355 Berlin, kopiert hier einerseits den Adler des Zentralen Gewerberegisters [links] und ist offenbar anderseits auf das ganz schnelle Geld aus: ein Vertragsformular als Rechnung getarnt [rechts, Klick auf Bild für größere Version]. 

Der Vertrag - worüber auch immer - würde durch die Zahlung des Betrages von 703,56 € zustande kommen, wobei das Blatt eher aussieht wie eine Rechnung für einen Eintrag im Handelsregister. Das ist natürlich Blödsinn. Dennoch: wenn erst einmal gezahlt wurde, ist das Geld nicht mehr einfach bei der Bank zurück zu buchen.

Darum muss man sich sein Geld schon einklagen. Das sollte allerdings keine allzu großen Probleme bereiten.

 

Was kann man tun?was kann man tun

Wenn man schon unterschrieben hat: Eine ordentlich formulierte und zugestellte Anfechtung nebst Rückforderung unter Fristsetzung und ggf. Mahnung mit Nachfrist ist die richtige Erste-Hilfe-Maßnahme. Das Wort "Widerruf" ist an dieser Stelle falsch! Lesen Sie mehr dazu auf der Sonderseite "wie man sich als Gewerbetreibender wehren kann".

Treten Sie nicht telefonisch mit der Gegenseite in Verbindung!
Bei Fristen immer ein konkretes Enddatum ausrechnen (also nicht: in 14 Tagen, sondern: bis zum 31.12.)

Lassen Sie sich auf der hotline kostenlosen Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.




Aktualisiert ( Mittwoch, den 12. Oktober 2016 um 17:17 Uhr )
 
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