Abofallen-Hotline von RA Meier-Bading zum Festnetztarif
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Warnung vor: Deutsches Zentrales Gewerbe- und Handelsregister |
| Donnerstag, den 21. April 2016 um 13:16 Uhr | |
DZGH GmbH verschickt unberechtigte RechnungenKein wirksamer Vertrag durch Zahlung der Rechnung
Auf den Zug mit dem doppelköpfigen Adler ist nun der nächste Trittbrettfahrer aufgesprungen. Eine gewisse DZGH GmbH, Vinetaplatz 3, 13355 Berlin, kopiert hier einerseits den Adler des Zentralen Gewerberegisters [links] und ist offenbar anderseits auf das ganz schnelle Geld aus: ein Vertragsformular als Rechnung getarnt [rechts, Klick auf Bild für größere Version]. Der Vertrag - worüber auch immer - würde durch die Zahlung des Betrages von 703,56 € zustande kommen, wobei das Blatt eher aussieht wie eine Rechnung für einen Eintrag im Handelsregister. Das ist natürlich Blödsinn. Dennoch: wenn erst einmal gezahlt wurde, ist das Geld nicht mehr einfach bei der Bank zurück zu buchen. Darum muss man sich sein Geld schon einklagen. Das sollte allerdings keine allzu großen Probleme bereiten.
Was kann man tun?
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| Aktualisiert ( Mittwoch, den 12. Oktober 2016 um 17:17 Uhr ) |
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