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Boncred Finanzvermittlungs GmbH verurteilt |
| Montag, den 24. November 2014 um 15:29 Uhr | |
24.11.2014: Boncred Finanzvermittlungs GmbH muss Datenschutzauskunft eidesstattlich versichernSieg für einen Verbraucher: bereits am 30.4.2014 verurteilte das Landgericht Ulm (Az 6 O 339/13) die Boncred Finanzvermittlungs GmbH dazu, die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Datenschutzauskunft gegenüber einem Verbraucher eidesstattlich zu versichern. Hiergegen legte sie Berufung ein. Nach deutlichen Worten des OLG Stuttgart in der mündlichen Verhandlung nahm sie nun ihre Berufung zurück, so dass das Urteil nun rechtskräftig ist (OLG Stuttgart 6 U 87/14).
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| Aktualisiert ( Montag, den 24. November 2014 um 16:42 Uhr ) |


Boncred Finanzvermittlungs GmbH verurteilt