B2B Web Consulting GmbH springt auf vermeintliche Gesetzeslücke auf |
| Dienstag, den 08. Juli 2014 um 09:50 Uhr | |
8.7.2014: B2B - die Abofallen erfinden sich neu
Diese Umgehung von § 312j BGB ist Verbrauchern gegenüber unwirksam, so dass erst gar kein Vertrag zustande kommt. Gegenüber Unternehmern ist hingegen die Preisklausel überraschend und nach § 305c BGB unwirksam, so im Grunde auch Landgericht Berlin im Urteil 84 S 132/13 vom 30.4.2014 (gegen eine andere Firma mit ähnlicher Masche).
Also: nicht zahlen, ohne dass ein Anwalt die Sache geprüft hat.
Lassen Sie sich von Ihren Gegnern nicht verunsichern. Holen Sie sich auf der
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| Aktualisiert ( Donnerstag, den 10. Juli 2014 um 09:13 Uhr ) |



B2B Web Consulting GmbH springt auf vermeintliche Gesetzeslücke auf