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Falsch berechneter Wertersatz Parship/Elitepartner-Rücktritt

Zusammenfassung:

Wertersatz nach vermittelten Kontakten ist falsch
Ø Lesezeit: ca 9 min.
Inhaltsverzeichnis:
  • Parship/Elitepartner: So zahlen Sie keinen Wertersatz - Spezialseite für Österreich
  • Hintergrund: Was ist eigentlich “Wertersatz”?
  • PE begehrt Wertersatz nach vermittelten Kontakten
  • Urteile des Amtsgerichts Hamburg gegen Parship/Elitepartner
  • Urteile für Parship/Elitepartner
  • Sehen Sie auch mein Video zu Parship/Elitepartner (Stand Januar 2017):
  • Was kann man tun?
  • Was man nicht tun sollte
  • Vorlage Verzug Parship/Elitepartner
  • Bewertung für diese Seite

Parship/Elitepartner: So zahlen Sie keinen Wertersatz - Spezialseite für Österreich

[Update 28.1.2018]: Durch die Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs hat sich nichts geändert: der Wertersatz ist falsch berechnet.

Lizenz: CC BY-SA 3.0 <br>Vorlage: 636Buster <br>bearbeitet: RA <br>Thomas Meier-Bading
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Vorlage: 636Buster
bearbeitet: RA
Thomas Meier-Bading

Obwohl Parship/Elitepartner ständig vor Gericht gegen meine Klienten verliert, berechnen sie den Wertersatz nach wie vor planmäßig falsch. Offenbar lohnt es sich für die trotz der ganzen Anwalts- und Gerichtskosten auf die Masse gerechnet mehr, die Klagen zu verlieren, als den Wertersatz richtig zu berechnen. Über 35.000 € hat die Betreiberfirma beider Portale, die PE Digital GmbH, bisher (Januar 2018) an meine Klienten erstatten müssen.
Dennoch: Ruhe vor Inkassoschreiben oder gezahlten Wertersatz zurück gibt es von Parship bzw. Elitepartner nach wie vor zwar sehr zuverlässig, aber nur, wenn man die Firma verklagt. Die Konsumenten gewinnen diese Klagen regelmäßig und bekommen auch vorgerichtlichen Anwalts-(83,54 €) und die Gerichtskosten (105 €) erstattet, die sie selbst oder die Rechtsschutzversicherung vorschießen mussten.
Viele schreckt der Weg über das Gericht offenbar dennoch ab, auch wenn er sicher ist. Dabei muss man nicht nach Hamburg zum Gericht kommen und mit anwaltlicher Hilfe geht es auch ganz leicht.
Wie es genau funktioniert, lesen Sie weiter unten. Was Sie dazu brauchen, fragen Sie gern kostenlos bei mir an. Ich habe hier über 200 derartige Fälle, vor allem aus Deutschland und Österreich, und nie hat ein Klient Wertersatz nach vermittelten Kontakten bezahlen müssen. Sie erreichen mich per Email hilfe@meier-bading.de oder Telefon unter der Wiener Rufnummer (01) 3050720 349409. Auch Betroffene aus Österreich können in Hamburg klagen, man muss auch nicht vor Gericht in Hamburg erscheinen.


Hintergrund: Was ist eigentlich „Wertersatz”?

Viele können den Begriff „Wertersatz” nicht zuordnen und verstehen statt dessen „Schadenersatz” oder „Werte-Ersatz”, was ihnen aber auch nicht wirklich weiterhilft. Also: was ist Wertersatz? Wenn ein Konsument sein Rücktrittsrecht an einem Dienstleistungsvertrag geltend macht, dann gibt es keinen Vertrag mehr. Er schuldet aber dem Unternehmen nach § 16 Abs. 1 FAGG trotzdem die Zahlungen für die „bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen”.

Beispiel: Stellen wir uns vor, Sie buchen online einen Video-Sprachkurs 24 Doppelstunden pauschal 480 €. Nach 11 Minuten - OK, sagen wir: nach 2 Doppelstunden - stellen Sie fest: Französisch ist doch nichts für mich. Sie erklären den Rücktritt. Dann schulden Sie eigentlich dem Sprachlehrer gar kein Geld, weil Sie ja wegen des Rücktritt nicht an den Vertrag gebunden sind. Er hat sich aber immerhin schon 2 Doppelstunden mit Ihnen herumgeschlagen. Damit er nun wenigstens dafür etwas bekommt (und Sie sich nicht morgen für die nächsten zwei Umsonst-Doppelstunden erneut anmelden), soll ihm dieser Aufwand trotzdem bezahlt werden.

Die bis zum Rücktritt erbrachte Leistung soll also vergütet werden - das geht allerdings nur, wenn ein paar Formalien erfüllt sind. Und diese Zahlung nennt man: „Wertersatz”, also: Ersatz für den Wert des Teils der Dienstleistung, die der Kunde zwischen Vertragsschluss und Rücktritt schon erhalten hat und nicht mehr zurückgeben kann. Am Bespiel wird das Problem deutlich: man kann ihn nicht berechnen, es gab ja einen Pauschalpreis und kein Stundenhonorar. Der Wertersatz berechnet sich daher nach § 16 FAGG nach dem Dreisatz: (im Beispiel: 480 €/24 x 2 = 40 €). „Wertersatz” ist sicherlich ein blödes Wort, wenn es eigentlich wenig bis gar keinen realen Wert für einen „Ersatz” gibt, aber es heißt nunmal so.

Das Wort „Wertersatz” gibt es auch noch in anderen Zusammenhängen, die aber hier keine Rolle spielen.


PE begehrt Wertersatz nach vermittelten Kontakten

Bei den Online-Portalen Parship und Elitepartner war man nun sehr - sagen wir mal - kreativ, was die Berechnungsmethode anbelangt. PE Digital sagt nicht, wie man meinen würde, z.B.: „Sie hatten 12 Monate für 365 € gebucht, sind nach 10 Tagen zurückgetreten, macht dann bitte 10 €”, nein sie sagen z.B.: „Wir haben Ihnen 7 „Kontakte” versprochen, davon hatten Sie schon 6, also hätten wir gern 75% als Wertersatz.” Das macht dann je nach Paket 50 bis 3-400 € Wertersatz. Natürlich steht denen das nicht zu. Sie machen es aber trotzdem geltend, damit die Leute von ihrem Rücktritt wieder Abstand nehmen und den Vertrag weiterführen. Irgendwoher müssen die tausenden Mitglieder ja kommen.

Urteile des Amtsgerichts Hamburg gegen Parship/Elitepartner

Am Amtsgericht Hamburg habe ich in einer Vielzahl von Fällen Urteile gegen Parship und Elitepartner erwirkt. Alle hier genannten Urteile sind nach dem von Parship/Elitepartner gern zitierten OLG-Urteil ergangen, keiner der Klienten musste hier Wertersatz nach vermittelten Kontakten bezahlen. Neueste zuerst, nur vollstreckbare Titel sind berücksichtigt: 107 Urteile, davon 55 Versäumnisurteile:

16 C 82/ 17 vom 23.01.18 16 C 84/ 17 vom 23.01.18 16 C 83/ 17 vom 22.01.18 16 C 85/ 17 vom 22.01.18 32 C 331/ 17 vom 22.01.18 17a C 375/ 17 vom 16.01.18 22a C 155/ 17 vom 15.01.18 22a C 98/ 17 vom 15.01.18 13 C 121/ 17 vom 12.01.18 22a C 274/ 17 vom 10.01.18 31a C 294/ 17 vom 09.01.18 31a C 296/ 17 vom 09.01.18 31a C 298/ 17 vom 09.01.18 31a C 299/ 17 vom 09.01.18 16 C 81/ 17 vom 04.01.18 31a C 138/ 17 vom 04.01.18 31a C 139/ 17 vom 02.01.18 43b C 231/ 17 vom 29.12.17 43b C 268/ 17 vom 29.12.17 6 C 284/ 17 vom 29.12.17 25b C 411/ 17 vom 28.12.17 42 C 121/ 17 vom 28.12.17 22a C 110/ 17 vom 21.12.17 22a C 111/ 17 vom 21.12.17 22a C 276/ 17 vom 20.12.17 32 C 239/ 17 vom 20.12.17 26 C 352/ 17 vom 19.12.17 4 C 374/ 17 vom 13.12.17 4 C 415/ 17 vom 13.12.17 6 C 313/ 17 vom 11.12.17 20a C 178/ 17 vom 08.12.17 46 C 406/ 17 vom 08.12.17 17a C 374/ 17 vom 07.12.17 20a C 372/ 17 vom 07.12.17 20a C 374/ 17 vom 06.12.17 46 C 410/ 17 vom 05.12.17 46 C 408/ 17 vom 04.12.17 4 C 216/ 17 vom 01.12.17 4 C 375/ 17 vom 01.12.17 4 C 376/ 17 vom 01.12.17 41 C 57/ 17 vom 01.12.17 41 C 58/ 17 vom 01.12.17 41 C 59/ 17 vom 01.12.17 21 C 83/ 17 vom 29.11.17 4 C 259/ 17 vom 29.11.17 4 C 260/ 17 vom 29.11.17 4 C 261/ 17 vom 29.11.17 46 C 407/ 17 vom 29.11.17 12 C 117/ 17 vom 27.11.17 4 C 109/ 17 vom 27.11.17 6 C 312/ 17 vom 24.11.17 6 C 315/ 17 vom 24.11.17 4 C 293/ 17 vom 23.11.17 35a C 136/ 17 vom 22.11.17 4 C 291/ 17 vom 22.11.17 4 C 292/ 17 vom 22.11.17 17a C 378/ 17 vom 21.11.17 46 C 191/ 17 vom 20.11.17 17a C 376/ 17 vom 14.11.17 33a C 280/ 17 vom 14.11.17 33a C 282/ 17 vom 13.11.17 46 C 216/ 17 vom 13.11.17 17a C 377/ 17 vom 09.11.17 33a C 281/ 17 vom 08.11.17 6 C 314/ 17 vom 08.11.17 6 C 283/ 17 vom 07.11.17 26 C 309/ 17 vom 06.11.17 25b C 258/ 17 vom 02.11.17 21 C 82/ 17 vom 01.11.17 23a C 387/ 17 vom 01.11.17 26 C 311/ 17 vom 01.11.17 31a C 197/ 17 vom 01.11.17 6 C 288/ 17 vom 01.11.17 31a C 297/ 17 vom 30.10.17 26 C 192/ 17 vom 26.10.17 31a C 195/ 17 vom 26.10.17 40b C 116/ 17 vom 20.10.17 20a C 212/ 17 vom 19.10.17 25b C 259/ 17 vom 17.10.17 6 C 189/ 17 vom 17.10.17 6 C 223/ 17 vom 17.10.17 18b C 166/ 17 vom 09.10.17 23a C 218/ 17 vom 09.10.17 6 C 191/ 17 vom 09.10.17 23a C 224/ 17 vom 04.10.17 22a C 153/ 17 vom 02.10.17 25b C 119/ 17 vom 29.09.17 26 C 211/ 17 vom 28.09.17 22a C 154/ 17 vom 27.09.17 22a C 95/ 17 vom 27.09.17 22a C 97/ 17 vom 27.09.17 39a C 74/ 17 vom 26.09.17 9 C 46/ 17 vom 26.09.17 25a C 375/ 17 vom 22.09.17 23a C 350/ 17 vom 11.09.17 17a C 220/ 17 vom 06.09.17 17a C 221/ 17 vom 05.09.17 17a C 222/ 17 vom 05.09.17 42 C 163/ 17 vom 25.08.17 23a C 217/ 17 vom 18.08.17 48 C 214/ 17 vom 17.08.17 12 C 116/ 17 vom 08.08.17 6 C 67/ 17 vom 21.07.17 49 C 140/ 17 vom 06.07.17 20a C 141/ 17 vom 30.06.17 13 C 39/ 17 vom 02.06.17 20a C 88/ 17 vom 08.05.17

Urteile für Parship/Elitepartner

Wenn man sich die Antworten von PE Digital unbedarft und ohne Jusstudium durchliest (vielleicht auch mit, wer weiß), könnte man meinen, die Rechtslage stehe eindeutig zugunsten von Parship/Elitepartner. Das ist natürlich Unfug. Die Rechtslage bei Wertersatz-Rückforderungen (bzw. Verzichtsforderungen) steht tatsächlich eindeutig zugunsten der Konsumenten.
PE Digital hat ein eigenes wesentliches Interesse daran, dass die Leute glauben, sie hätten keine Chance: PE möchte möglichst viele Mitglieder behalten und versucht, sie zum Rücktritt vom Rücktritt bewegen. Welches Interesse hätten im Gegensatz dazu ich oder die Arbeiterkammer an einer verzerrten Darstellung? Ein paar Euro und dafür negative Bewertungen im Internet, wenn das nach hinten losgeht? Das Werbebudget von PE ist deutlich größer als meines.

Natürlich formulieren die das ganz geschickt. Nehmen wir als Beispiel eine aktuelle Einwendung aus einer Email von Parship von Ende Januar 2018 an einen zurücktretenden Konsumenten:

**Zitat Parship:** Es bestehen Versäumnisurteile zu diesem Thema, der BGH hat sich damit jedoch noch nicht näher beschäftigt. Lediglich Ende letztens Jahres äußerte er sich in einem Beschluss zu unseren Gunsten [...] da es auch für den BGH keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Wertersatzberechnung rein zeitanteilig zu sein hat. (BGH, Beschluss vom 30.11.2017, Az. I ZR 47/ 17)
Die Wahrheit ist: es bestehen tatsächlich hunderte "Versäumnisurteile zu diesem Thema", allerdings **gegen** die PE Digital GmbH. Der deutsche BGH hat sich tatsächlich Ende letztens Jahres (2017) in einem Beschluss zu Gunsten von PE Digital geäußert, dabei hat er aber keineswegs gebilligt, dass die Berechnung nur nach vermittelten Kontakten in Ordnung sei. Vielmehr ging es um etwas völlig anderes, die Entscheidung des BGH **hat keinen Einfluss** auf die Prozesse der Konsumenten, die von Parship/Elitepartner ihr Geld zurück wollen. Details dazu gibt es in einem [extra Artikel](/internetrecht/parship-urteil-bgh-bgh-i-zr-47-17/).

Sehen Sie auch mein Video zu Parship/Elitepartner (Stand Januar 2017):

Parship Elitepartner Wertersatz Verlängerung
ACHTUNG! Parship/Elitepartner verlängert die Verträge automatisch, wenn man sie nicht 12 Wochen vor Ablauf kündigt! Eine sofortige Kündigung gleich nach Vertragsschluss schützt vor derartigen Problemen.

Was kann man tun?

Wenn Parship oder Elitepartner für einen Wertersatz Geld verlangt oder dessen Rückzahlung verweigert, sollten Sie die Zahlung bzw. den Verzicht auf die Forderung zunächst einmal unter Fristsetzung selbst einfordern (siehe Vorlage Verzug Parship). Das bringt meistens faktisch erst einmal nichts, die Formalie ist aber nötig, um später die Rechtsanwaltskosten erstattet zu bekommen. Parship kommt nämlich durch dieses Schreiben in Verzug. Vergessen Sie nicht den ersten Monatsbeitrag, der dann manchmal schon abgebucht ist.
Die PE Digital GmbH wird Ihre Forderungen ablehnen oder die Frist verstreichen lassen. Danach beauftragen Sie uns. Wir versuchen es auch noch einmal außergerichtlich, den Wertersatz abzuwenden, danach mit gerichtlicher Hilfe. Die hier empfohlenen Klagen gehen üblicherweise ohne Probleme durch. Die Kosten für Anwalt und Gericht erstattet Parship/Elitepartner bisher bis auf ein paar Ausrutscher immer zuverlässig.

 

Was man nicht tun sollte

Wenn Sie es nicht dringend brauchen oder wenn Sie rechtsschutzversichert sind: buchen Sie das Geld möglichst nicht zurück. Die Rechtsschutz übernimmt die Kosten manchmal nur bei einer Rückforderung. Außerdem riskiert man eine umständliche Klage durch Parship/Elitepartner - eine Klage gibt es also in jedem Fall. Man schiebt das Problem dadurch nur auf. Auf keinen Fall sollten Sie Geld von Ihrem Bankkonto zurückbuchen, das Ihnen der Zahlungsdienstleister PayPal abgebucht hat.

Treten Sie nicht telefonisch mit der Gegenseite in Verbindung! Bei Fristen immer ein konkretes Enddatum ausrechnen (also nicht: in 14 Tagen, sondern z.B.: bis zum 31.12.)

Lassen Sie sich auf der hotline [kostenlosen Hotline](tel:+43 1 / 3050720 349409 „Hotline für Opfer von Abofallen”) oder unter hilfe@meier-bading.de weitere Informationen geben.

 

Vorlage Verzug Parship/Elitepartner

ACHTUNG! Diese Vorlage wird nicht dazu führen, dass Sie sofort Ihr Geld zurück bekommen. Sie setzen Parship damit in Verzug, um eine Klage gegen PE vorzubreiten.
Bitte die Klammern und XXX anpassen/streichen. Als Frist nehmen Sie 1-2 Wochen. Rechnen Sie hier den Wertersatz nach (bis zu 14) Tagen aus:

Laufzeit in Monaten
Kaufpreis in Euro
Tage bis zum Widerruf*
*Der Tag des Vertragsschlusses zählt **nicht** mit. Bei Widerruf am selben Tag also: 0. Dann den Satz rausstreichen.
WertersatzYY,YY
Per Email mit Empfangsbestätigung an die PE Digital GmbH (nicht an das Inkassobüro!) senden. Sollte nach 2 Tagen keine Eingangsbestätigung da sein, schicken Sie ein Einschreiben hinterher. Text direkt ins Emailprogramm kopieren - bitte trotzdem anpassen.
Datum: [heute]
Kundennummer/Chiffre: XXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am XXX meinen Vertrag vom XXX zur Kundennummer/Chiffre 
XXX widerrufen. Ihnen stehen nur YY,YY € Wertersatz zu. 

[Wenn Sie Geld von PE wollen:]

Bitte zahlen Sie mir die von mir überzahlten Beträge 
von XX € [und XXX €] zurück.
Ich erwarte die Erfüllung meiner Ansprüche bis 
zum XX.XX.20XX. Nach fruchtlosem Fristablauf werde 
ich einen Rechtsanwalt einschalten.

[Wenn PE Geld von Ihnen will:]

Bitte verzichten Sie bis zum XX.XX.20XX auf Ihre 
überhöhten Forderungen. Nach fruchtlosem Fristablauf 
werde  ich einen Rechtsanwalt einschalten.

mit freundlichen Grüßen


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kostenlose Hotline kostenlose Hotline von RA Meier-Bading zum Festnetztarif
stellen Sie Ihre Fragen einfach am Telefon (keine kostenlose Rechtsberatung)
Es entstehen nur die üblichen Gebühren für ein Telefonat nach Berlin.
Mo-Fr 9.00 - 15.00 Uhr (sonst auch
per Email)
Telefon: 0049-30-34060478