24 Abfindung nach Kündigung - Rechtsanwalt Arbeitsrecht
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Abfindung nach Kündigung

Nach einer Kündigung steht man plötzlich vor vielen Fragen: War das überhaupt rechtens? Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? Finden Sie heraus, ob sich der Gang zum Anwalt lohnt!

Steht mir eine Abfindung zu?

Beschreibung
Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Zurück in Ihren alten Job wollen Sie nicht. Falls doch: Glauben Sie mir, Sie wollen das nicht. Das Verhältnis ist zerrüttet und das Vertrauen dahin. Aber gerade daraus entsteht eine Chance. Mit der richtigen Strategie lässt sich oft eine faire Abfindung aushandeln.

Weiterhin gelten natürlich nach einer Kündigung die üblichen Ratschläge: nichts ungeprüft unterschreiben und sofort arbeitslos melden.

Fristen: Jetzt läuft die Uhr

Das Arbeitsrecht an sich sieht keine automatische Abfindung vor. Der Hintergrund für eine Abfindung ist vielmehr die theoretisch drohende Kündigungsschutzklage. Diese müsste innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Wer diese Frist verpasst, kann auch in Richtung Abfindung meist nichts mehr tun. Darum gilt: Nicht zu lange grübeln, lieber handeln.

Wie hoch Ihre Abfindung sein kann, wann sie sinnvoll ist und was genau die Kündigungsschutzklage damit zu tun hat (obwohl Sie doch gar nicht mehr zurück in den Job wollen), erfahren Sie in meiner kostenlosen, kompakten Infomappe (.pdf, 5 Seiten A-4, übersichtlich dreispaltig). Ideal zum Unterwegs-Lesen oder Ausdrucken - ganz wie Sie möchten.
Wie Sie die Infomappe sofort bekommen, zeigt ein Klick auf den Button:

Kontakt:

Sie erreichen mich zu den üblichen Bürozeiten per Telefon: 030/34060478, Whatsapp (Text): +4916091067827 oder E-Mail: anwalt@meier-bading.de RA Meier-Bading ist seit über 20 Jahren als Anwalt tätig
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