Abofallen-Hotline von RA Meier-Bading zum Festnetztarif
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Es entstehen nur die üblichen Gebühren für ein Telefonat nach Berlin.
Mo-Fr 10.00 - 12.00 Uhr und Di+Do 14-18.00 Uhr (sonst auch per Email)
Warnung vor: UST-IDNR.de (Zentrales Gewerberegister / Deutsches Firmenregister) |
Mittwoch, den 05. August 2015 um 00:00 Uhr | |
teurer Vertrag als behördliche Auskunft eines Gewerberegisters zur Erfassung inkl. UST-ID getarntACHTUNG, auch das Zentrale Gewerberegister hat jetzt einen Nachahmer (doppelköpfiger Adler mit Schrift daneben, nicht darunter): das "Deutsche Zentrale Gewerbe- und Handelsregister ustid-DZ.de" aus Berlin, dazu gibt es einen Extra-Beitrag mit vielen Informationen. Außerdem gibt es jetzt (2016) neu die Regista Online mit dem gleichen Adler, alle fahren eine ähnliche Masche. Derzeit (2015) versendet ein gewisses "Zentrales Gewerberegister zur Erfassung inkl. USt-ID Nr." Schreiben an Gewerbetreibende, die zur Auskunft über bestehende Daten aufrufen [Klick auf Bild für größere Version]. Nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Zentralregister USt-ID Nr.org; hier geht es nur um .de. Hinter dem Angebot verbirgt sich eine Privatfirma namens DR Verwaltung AG, Siemensstraße 36, 53121 Bonn. Auf den ersten Blick erwecken die Schreiben den Anschein, man müsse antworten, weil man zur Auskunft verpflichtet sei. Dazu werden in einem kleinen Textblock Paragrafen genannt. So etwas nennt man umgangssprachlich auch "Shit-Sandwich": von außen (grün markiert) sieht der Text ganz harmlos aus, aber drinnen ist - na Sie wissen schon (rot markiert). Es handelt sich dabei um einen Vertrag über 398,88 € netto/Jahr, der mindestens 2 Jahre lang laufen soll. Unterstrichen wird der Anschein einer Dringlichkeit und einer Verpflichtung durch das gesonderte Anschreiben und durch die Wortwahl wie z.B. "mit Ihrer Unterschrift bestätigen" und die kurze Antwortfrist. Der Anschein einer Behördlichkeit wird außerdem durch das Logo mit einem doppelköpfigen Adler (es handelt sich übrigens um das Wappen des Königreichs Albanien (1928-1939)), die Nennung von Paragrafen und die vorausgefüllten Daten vorgegaukelt. Die Auskunft erscheint auch kostenlos, denn man soll die Antwort an eine kostenlose Nummer faxen: 0800/8444666, außerdem sei die Angabe der UST-ID auf bestimmten Schreiben gesetzlich erforderlich, so das Ende des Textes. Interessant ist allerdings, dass die UST-ID Nr. ausgerechnet nicht abgefragt wird. Wenn Sie nicht vorhaben, mit Rechnungen und Mahnungen über 2x 474,67 € belästigt zu werden, unterschreiben Sie nicht, es besteht keinerlei Verpflichtung! Und es gibt auch keine europäische Behörde, die die USt-IDs zentral sammelt oder vergibt. In früheren Schreiben bestand das Logo noch aus 9 Europa-Sternen, diese wurden offenbar vom Europäischen Zentralregister (nur 8 Sterne) abgeguckt. [Update 31.8.2015]: derzeit mahnt eine geiwsse Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei am Dom Arnold E. Schiermann die Forderungen an. NICHT bezahlen, ohne dass ein spezialisierter Anwalt die Forderung geprüft hat!
Was kann man tun?Wenn man schon unterschrieben hat: Eine ordentlich formulierte und zugestellte Anfechtung ist die richtige Erste-Hilfe-Maßnahme. Das Wort "Widerruf" ist an dieser Stelle falsch! Lesen Sie mehr dazu auf der Sonderseite "wie man sich als Gewerbetreibender wehren kann". Zu zahlen löst das Problem nicht! Zur Haftung des Arbeitnehmers, der das Formular unterschrieben hat, gibt es ebenfalls eine Sonderseite. Die Gerichte entscheiden reihenweise, dass hierdurch keine Verträge zustande kommen, u.a. der BGH in der Entscheidung Branchenbuch Berg vom 30.06.2011, Az: I ZR 157/10. Dennoch gibt es offenbar immer wieder Firmen, die der Meinung sind, aus einer Unterschrift auf einen solchen Formular lasse sich ein Vertrag herleiten. Leider gibt es auch immer wieder genug Dumme, die denen das auch noch glauben oder aus Angst vor Konsequenzen zahlen, sonst würde es solche Methoden nämlich schon lange nicht mehr geben. Meinen Mandanten rate ich jedenfalls, vorsorglich nicht zu zahlen. Treten Sie auch nicht mit der Gegenseite in Verbindung, schon gar nicht telefonisch!
Lassen Sie sich auf der kostenlosen Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben. |
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Aktualisiert ( Mittwoch, den 12. Oktober 2016 um 17:16 Uhr ) |
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Kommentare
Sind Sie sicher, dass das Schreiben von der DR-Verwaltung kam? Dann senden Sie es mir bitte zu. Ich vermute eher ein Formular der Regista Online
was ich mit kleinem! Aufwand zum Spaß gemacht habe:
- habe ALLE Stellen im Anschreiben und in der "Erinnerung !!!", die Rückschlüsse ermöglichen, herausgeschnitt en (Papiermesser... NICHT nur schwärzen!): 2x Adressfeld, 2x Barcode, 2x AN-Nummer, Datum "zugesandt am", Nummer "Eintragungsoffe rte", Region "xy", bereits eingetragene "Firmendaten", Ort unter Unterschriften-Linie...
- das Ganze zurück in den Umschlag, Anschrift "...Bonn" drauf, o.r.: "Gebühr zahlt Empfänger", und ab in den Briefkasten...
man ist offensichtlich auf sich allein gestellt, da die "DR ... AG" je sicher ordnungsgemäß ihre Steuern bezahlt (auf die Vater Staat ja nicht verzichten will...) - heißt also: AUFPASSEN!!... ;))
auch ich habe unterschrieben, bin Hartz IV Empfänger und habe ein Kleinunternehme n (Mwst befreit seit einem Jahr und wollte dies eigentlich nur mitteilen).
War heute bei der Polizei. Das Unternehmen ist dort bekannt, kann aber gegen die Aufmachung des Schreibens keine Strafanzeige erstatten.
Muss ich mir jetzt einen Anwalt nehmen, obwohl ich ihn mir nicht leisten kann?
VG
bin auch darauf reingefallen, weil alles so behördlich ausgesehen hat.
Muss ich jetzt einen Rechtsanwalt einschalten oder einfach ignoieren.
Kann mir jemand einen Tipp geben.