Urteil AG Bonn JW Handelssysteme GmbH melango verliert erneut |
Dienstag, den 07. Mai 2013 um 10:25 Uhr | |
25.4.2013: neues Urteil des AG Bonn gegen melango (jetzt: JW Handelssysteme GmbH / B2B Technologies)Auch gegenüber Unternehmern ist die Entgeltklausel auf mega-einkaufsquellen.de nach § 305c BGB überraschend und unwirksam. So entschied das Amtsgericht Bonn, Urteil vom 25.4.2013, Az 115 C 26/13. Ein Verbraucher hatte das Feld "Firma" ausgefüllt. Das Gericht sah ihn dennoch als Verbraucher an und kam zu dem Schluss: er hat dadurch nicht vorgetäuscht, Unternehmer zu sein. Vor allem aber entschied das Gericht, dass die Entgeltklausel auch dann unwirksam ist, wenn der Nutzer als Unternehmer (also freiberuflich oder gewerblich) handelt. "Nach Auffassung des Gerichts ist er [der Preishinweis, Anm. d. Red.] nahezu versteckt", heißt es in dem Urteil, daher sei die Klausel nach § 305c BGB überraschend und unwirksam. Diese Beurteilung dürfte auch auf andere Angebote von JW Handelssysteme GmbH (ehemals: "melango GmbH") zutreffen, wie z.B. auf gewerblichhandeln.de. Hintergrund zum Urteil: mein Mandant hatte auf Feststellung geklagt, dass die Forderung nicht besteht. Daraufhin hatte melango Widerklage erhoben und statt dessen den Jahresbeitrag gefordert. Diese Widerklage wurde nun abgewiesen.
[Update 14.11.2013]: die JW Handelssysteme GmbH hat sich mal wieder umbenannt und heißt jetzt B2B Technologies Chemnitz GmbH. Sonst ändert sich nichts.
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Aktualisiert ( Donnerstag, den 14. November 2013 um 17:45 Uhr ) |
Kommentare
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weil es hier kostenlos anmelden , heute bekamm ich dann post ich solle bis 06.10.2013, 240 euro zahlen meine frage ist es soll ich es ignorieren oder werde ich gleich einen Widerruf schreiben , oder werde ich eine Anwalt einschalten.bin keine gewerbe