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Urteil 6 C 760/15 AG Schwäbisch Hall nicht übertragbar

  
Freitag, den 15. Januar 2016 um 14:55 Uhr

15.1.2016: GES Registrat schickt Trophäen-Urteil herum

"Kunden" der GES Registrat GmbH werden derzeit mit einer Kopie eines Urteils beglückt, das die GES Registrat entgegen aller anderen Rechtsprechung ausnahmsweise gewonnen hat. Dazu kurz Entwarnung:

1. es ist nicht IHR Urteil, sondern das einer unbekannten geschwärzten Person aus Schwäbisch Hall. Das Urteil entfaltet keinerlei Rechtskraft auf andere Fälle. Wäre es Ihr Urteil, so hätten Sie zuvor von einem Gericht die Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Außerdem stünde Ihr Name in dem Urteilstext selbst. Und es käme vom Gericht Ihres Wohnortes in einem gelben Umschlag.

2. Die GES Registrat hat alle 20 Verfahren verloren, die ich gegen sie geführt habe, und die schon abgeschlossen sind. Dazu habe ich auch mal exemplarisch ein Urteil gegen die GES  Registrat GmbH veröffentlicht. Ein Weiteres ist noch rechtshängig.

3. Die GES Registrat GmbH verzichtete in über 80 anderen Fällen außergerichtlich gegenüber meinen Mandanten - offenbar sind denen die ständigen verlorenen Verfahren zu teuer.

 

Also: keine Angst, Anwalt einschalten, und gut ist. Die Anwaltskosten werden von der GES bisher ebenfalls in der Regel übernommen.

 

Lesen Sie auch meinen Hauptartikel zur GES Registrat GmbH mit vielen weiteren Tipps.

 

 Lassen Sie sich von dem Urteil Schwäbisch Hall 6 C 760/15 also  n i c h t  verunsichern und ZAHLEN SIE NICHT!

Kommentare 

 
+2 #4 Rechtsanwalt Meier-Bading 2016-01-18 10:20
@Ernst Klötzing:
Glaube ich nicht. Ein Urteil fällt nicht vom Himmel. Und schon gar nicht 2 hintereinander, wo die bei mir immer verlieren.

Da bekommt man zuerst eine Klage in einem gelben Umschlag zugestellt. Dann bekommt man Zeit zum Erwidern. Auch das Urteil wird einem vom Gericht zugestellt.

Steht Ihr Name drin? Kam es in einem gelben Umschlag?


Wieso sollte ein Urteil kommen, aber vorher keine Klage und keine Gelegenheit zu erwidern?
 
 
0 #3 Ernst Klötzing 2016-01-18 10:10
Hallo zusammen,

ich habe auch ein Urteil erhalten, allerdings gegen mich und dieses heute erhalten. Also gibt es nicht nur dieses eine Urteil sondern jetzt schon 2!!!!!!!!!!!
 
 
0 #2 Rechtsanwalt Meier-Bading 2016-01-18 09:40
zitiere Peter Lutz:
Richtig ist: "Lassen Sie sich also von dem
Urteil .... n i c h t verunsicher ....

Tja, sowas passiert. :lol:
 
 
+1 #1 Peter Lutz 2016-01-15 22:09
Richtig ist: "Lassen Sie sich also von dem
Urteil .... n i c h t verunsicher ....
 
Aktualisiert ( Montag, den 09. Mai 2016 um 11:40 Uhr )
 
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