Erfolge und Resultate
AG Frankfurt: Forderung der IContent GmbH besteht nicht
  
Dienstag, den 08. März 2011 um 16:23 Uhr

IContent GmbH unterliegt mit Outlets.de am AG Frankfurt

ein erneutes Urteil gegen Herrn Burat: das AG Frankfurt entschied zum Az 32 C 2609/10-72, dass der Preishinweis bei outlets.de nicht ausreichend sei. Vielmehr müsse er in unmittelbarer Nähe des Anmeldefeldes platziert werden. Die Entscheidung erging am 11.1.2011.

 
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AG Mannheim: Content Services Ltd. muss knapp 5.000 € zurück zahlen
  
Mittwoch, den 02. März 2011 um 10:40 Uhr

CSL im Wege des Versäumnisurteils verurteilt

Worum geht es?

Die Mannheimer Content Services Ltd. betreibt die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de (neuerdings auch die Vollstreckung für top-of-software.de). Viele Mandanten haben in diesem Zusammenhang eine Rechnung erhalten und aufgrund der Mahnungen Geld an diese Firma bzw. an deren berüchtigten ehemaligen Anwalt Olaf Tank gezahlt. Dieses Geld wurde nun zurück gefordert.

Der besondere Clou

Da es in Deutschland keine Sammelklagen gibt (mit ganz wenigen Ausnahmen), haben mir diese Mandanten ihre insgesamt 48 Rückforderung abgetreten und ich habe sie gemeinsam eingeklagt. So kamen 4.866 € zusammen. Mit den zugesprochen Zinsen sind bereits über 5.000 € aufgelaufen.

 

Aktualisiert ( Donnerstag, den 27. Oktober 2011 um 22:45 Uhr )
 
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OPM erkennt an: Forderung für drive2u.de besteht nicht
  
Donnerstag, den 18. November 2010 um 17:23 Uhr

Negative Feststellungsklage hatte Erfolg

Die OPM Media GmbH des Frank Drescher wurde vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg in die Schranken gewiesen: die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sei zu Recht erfolgt, außerdem sei kein Vertrag bei drive2u.de zustande gekommen, hieß es noch in einem dreiseitigen ausführlichen Hinweis des Gerichts. Das Gericht bezog sich darin auch auf ein anderes Urteil des AG Charlottenburg 206 C 541/09 vom 26. Februar 2010 (siehe Abofallen-Urteilsdatenbank)

Daraufhin hat die OPM "den Schwanz eingezogen" und anerkannt, dass die Forderung nicht besteht. (Aktenzeichen 203 C 278/10, Urteil vom 18.11.2010)

 

 

[Update 19.11.2010]: nur, um das klar zu stellen: in dem Urteil steht nicht, dass die Anfechtung zu Recht erfolgt sei. Das steht nur in dem Hinweis, auf Grund dessen OPM dann anerkannt hat.

[Update 14.8.2012]: die OPM Media GmbH wurde zwischenzeitlich umbenant in KVR Handelsgesellschaft mbH.

 

 
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Ausgleich für Deutschland - CSL zahlt Geld zurück
  
Donnerstag, den 10. Juni 2010 um 05:42 Uhr

Urteil vollstreckt: Content Services Ltd. musste 979,44 Euro zurück zahlen

 

Kurz nach dem Auftaktspiel Geld zurückder deutschen Fußball-Nationalmannschaft bekommt auch die Content Services Ltd. einen ordentlichen Anpfiff: das Amtsgericht Mannheim verurteilte bereits im März 2010 die Firma zur Rückzahlung von 891,00 € nebst Zinsen an Betroffene, die bereits einmal gezahlt hatten (Az. 11 C 3/10). Rechtsanwalt Thomas Meier vollstreckte nun das Urteil beim Kollegen Olaf Tank in Osnabrück. Dort stand am 11.6.2010 hoher Besuch an: der Gerichtsvollzieher !

 
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OPM Media legt bei Gericht falsche AGB vor
  
Mittwoch, den 07. Juli 2010 um 14:14 Uhr

[Stand: 7.7.2010]

Alte AGB  waren unwirksam - OPM legt vor Gericht einfach neue vor.

Anmeldetext OPM 9.9.2009Die OPM Media GmbH des Frank D. hatte ein Problem: ihre "Allgemeinen Lesitungsbedingungen" (ALB) waren vermutlich bis Mitte Oktober 2009 fehlerhaft (genaues Datum der Änderung derzeit noch unklar). Juristischer Hintergrund: der Vertragsschluss sollte mit der Anmeldung stattfinden, in der dann folgenden Email wurde die Widerrufsbelehrung geschickt. Dann beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Die Widerrufsbelehrung sprach aber nur von zwei Wochen.

Folge: Die Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen, bis man richtig belehrt wird. Man kann also in diesen Fällen jederzeit - sogar noch in einem Gerichtsverfahren - widerrufen.

[Update 14.8.2012]: die OPM Media GmbH wurde zwischenzeitlich umbenant in KVR Handelsgesellschaft mbH.

 
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Langener Roulette
  
Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 20:27 Uhr

Ein Fehlurteil, das seinesgleichen sucht

Klagen in Langen ist GlückssacheEine Klage gegen einen Betreiber von Abofallen einzulegen, ist schon einmal mutig genug. Besonders Mutige tun dies am Amtsgericht Langen (Hessen), denn dort ist es reine Glückssache, ob man gewinnt oder verliert. Hier zwei Fälle: 

 
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Content Services Ltd. zahlt ersten Jahresbeitrag zurück
  
Dienstag, den 11. August 2009 um 20:43 Uhr

Betreiber von Softwaresammler.de und Opendownload.de gibt sich geschlagen

Abofallen-Betreiber zahlt nach über einem Jahr Geld für Mandant zurück Rückzahlung

Ein Mandant hatte im Jahre 2008 bereits einmal 96,00 Euro an den Betreiber von Opendownload.de gezahlt. Im Jahre 2009 wollte die Firma erneut 96,00 Euro, diesmal für das zweite angebliche Vertragsjahr. 

Dem Mandanten wurde das zu bunt: er drehte den Spieß um und engagierte mich, um die Kosten für das zweite Jahr abzuwehren und für das erste Jahr zurück zu holen.

 
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Go Web Ltd gibt vor Gericht auf
  
Dienstag, den 04. August 2009 um 14:00 Uhr

Betreiber einer Abofalle läßt Urteil gegen sich ergehen

Die Go Web Ltd. hat vor dem Amtsgericht Frankfurt/Main eine Niederlage gegen sich ergehen lassen. Ein Opfer einer Abofalle hat sich gewehrt und mit meiner Hilfe die Go Web Limited verklagt. Das Gericht sollte feststellen, dass die Forderung nicht besteht (so genannte negative Feststellungsklage). Das hat es dann auch getan, weil sich die Go Web Ltd. gegen diese Klage nicht gewehrt hat (so genanntes Versäumnisurteil). Aus gutem Grund: der Preishinweis ist so gut versteckt, dass offenbar auch die Richter davon ausgegangen sind, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Aktenzeichen: Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 22.7.2009 Az: 31 C 568/09-16

 
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Rechtsanwalt Thomas Meier
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